Wer krankheitsbedingt über längere Zeit nicht arbeiten kann, ist auf eine verlässliche Lohnfortzahlung angewiesen. Eine Krankentaggeldversicherung zahlt in diesem Fall während einer vereinbarten Dauer einen Teil des Lohnes. Gemäss einer im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit durchgeführten Unternehmensbefragung sind 84 Prozent der Arbeitnehmenden über ihren Arbeitgeber so abgesichert.
Die Versicherung ergänzt oder ersetzt die gesetzliche Pflicht der Arbeitgebenden, den Lohn während einer begrenzten Zeit weiterzuzahlen. Üblich sind Leistungen von 80 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes. Kollektivversicherungen für mehrere Mitarbeitende leisten in der Regel während 720 oder 730 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Ab wann die Zahlung beginnt, hängt von der vereinbarten Wartefrist ab.
Die Abdeckung unterscheidet sich stark nach Unternehmensgrösse. Bei Einzelfirmen ohne Mitarbeitende besteht nur in 28 Prozent der Fälle eine Krankentaggeldversicherung. Unternehmen mit ein oder zwei Beschäftigten erreichen 44 Prozent. Ab drei Beschäftigten liegt der Anteil bei über 85 Prozent, bei Betrieben mit 50 bis 249 Beschäftigten bei 97 Prozent.
Eine fehlende Versicherung bedeutet allerdings nicht zwingend, dass Arbeitnehmende nur die gesetzliche Mindestleistung erhalten. Besonders grosse Unternehmen ohne Krankentaggeldversicherung verfügen laut dem Bericht fast immer über eigene betriebliche Regelungen zur Lohnfortzahlung. Rechnet man solche Regelungen ein, liegt der Anteil der geschützten Arbeitnehmenden deutlich über 84 Prozent.
Für kleine Unternehmen ist der Zugang häufiger schwierig. Rund 5 Prozent aller Unternehmen bemühten sich nach eigenen Angaben nicht um eine Versicherung, weil sie diese nicht finanzieren könnten. Weitere 4 Prozent holten Angebote ein, verzichteten dann aber wegen zu hoher Prämien. Sehr kleine Kollektive und Einzelversicherungen können zudem einer Gesundheitsprüfung unterliegen. Diese kann den Abschluss verzögern, die Prämie erhöhen oder zu Einschränkungen im Vertrag führen.
Der Bundesrat untersuchte verschiedene Reformoptionen, darunter eine allgemeine Versicherungspflicht. Er sieht derzeit keinen Bedarf für einen Systemwechsel: Die meisten krankheitsbedingten Erwerbsausfälle seien bereits durch Versicherungen oder betriebliche Regelungen gedeckt. Bei festgestellten Zugangshürden sollen gezielte Massnahmen geprüft werden.
Für soziale Beratung und Armutsprävention bleibt entscheidend, den konkreten Schutz im einzelnen Arbeitsverhältnis zu klären. Bei längerer Krankheit kann eine unzureichende Lohnfortzahlung die finanzielle Lage eines Haushalts rasch belasten. Relevant sind insbesondere die schriftliche Vereinbarung, die Wartefrist, die Höhe der Leistung und ihre Dauer.
