Die Schweizer Eidgenossenschaft verbucht im UNO-Menschenrechtsrat einen diplomatischen Erfolg: Das Gremium hat mit grosser Mehrheit eine von der Schweiz und sieben weiteren Staaten eingebrachte Resolution angenommen, die Personen, denen die Todesstrafe droht, ein Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz zusichert. «Der UNO-Menschenrechtsrat hat mit grosser Mehrheit eine von der Schweiz und sieben weiteren Ländern eingebrachte Resolution angenommen, die Personen, denen die Todesstrafe droht, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz gewährt», heisst es in der Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Die Annahme fiel am Schlusstag der 60. Ratstagung, die einen Monat dauerte und letztmals unter dem Vorsitz des Schweizer Botschafters Jürg Lauber stattfand.
Nach Angaben des EDA ist die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eine Priorität der Schweizer Diplomatie. Gemäss Bundesverfassung ist die Todesstrafe verboten, da sie mit der Achtung der Menschenrechte unvereinbar ist, so die Mitteilung. Die Schweiz legt ihr Engagement auf die Stärkung des internationalen Rechtsrahmens aus und betont in der neuen Resolution ausdrücklich die spezifische Diskriminierung von verurteilten Frauen sowie die Übervertretung von Angehörigen von Minderheiten oder von sozialen und wirtschaftlichen Randgruppen unter den zur Todesstrafe verurteilten Personen. Indem diese Aspekte im Wortlaut festgehalten werden, soll Ungleichbehandlung in Verfahren mit möglicher Todesfolge stärker adressiert werden. Das EDA verweist darauf, dass der langwierige Prozess «nun Früchte trägt»: Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, sei von 80 im Jahr 2003 auf heute 117 gestiegen.
Neben der Todesstrafen-Resolution nennt die Mitteilung weitere Ergebnisse der 60. Tagung. So beschloss der Rat, für Afghanistan einen Mechanismus einzurichten, der Beweise für internationale Verbrechen und schwere Verstösse gegen das Völkerrecht – auch gegen Frauen und Mädchen – sammelt, sichert, auswertet und aufbereitet. Die Zusammenarbeit mit internationalen Gerichten ist Teil des Mandats. Damit sollen die Chancen der Opfer auf Gerechtigkeit und eine potenzielle Wiedergutmachung erhöht werden. Übergangsjustiz, Vergangenheitsarbeit und der Kampf gegen Straflosigkeit seien für eine nachhaltige Konfliktlösung und Demokratieförderung unerlässlich und zählten auch für die Schweiz zu den Prioritäten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung betraf die Meinungsäusserungsfreiheit im Internet. Der Menschenrechtsrat ringt seit Längerem um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Meinungsfreiheit, dem Verbot von Hassreden sowie der Religions- und Glaubensfreiheit. Die Schweiz organisierte hierzu eine Veranstaltung, die sich mit der Frage befasste, wie Hassreden online bekämpft und übermässige Zensur vermieden werden können. Diskutiert wurden zudem Rolle und Verantwortung verschiedener Akteure bei Menschenrechtsverletzungen im digitalen Raum. Das grosse Interesse an der Veranstaltung unterstrich gemäss Mitteilung die Relevanz des Themas.
Schliesslich verweist die Medienmitteilung auf den Abschluss der Präsidentschaft von Botschafter Jürg Lauber. Vor dem Hintergrund eines wachsenden finanziellen Drucks auf die Vereinten Nationen habe sich Lauber durch effiziente Ressourcenverwaltung ausgezeichnet und zur Effizienzsteigerung der Ratsarbeit beigetragen, heisst es. Für die Schweizer Aussenpolitik bedeutet das Ratsergebnis einen sichtbaren Fortschritt ihres menschenrechtlichen Kernanliegens, die Todesstrafe weltweit zurückzudrängen, und markiert zugleich einen Akzent bei Übergangsjustiz und digitaler Meinungsfreiheit.
