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Agenda zur Integration von Flüchtlingen in die Arbeitswelt tritt am 1. Mai in Kraft

Apr. 11, 2019 | Archiv, Migration und Flucht

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren können und ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Die im letzten Jahr beschlossene Integrationsagenda wird nun am 1. Mai in Kraft gesetzt.

Rund 70 Prozent der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im erwerbsfähigen Alter haben laut Mitteilung des Bundesrates das Potenzial, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen. Damit werde zugleich die Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert.

Damit diese Personen rascher Eingang in die Arbeitswelt erhalten können, wollen Bund und Kantone nach eigenen Angaben die Integrationsmassnahmen verbindlicher gestalten und intensivieren. Die Integrationspauschale an die Kantone wird deshalb von 6’000 auf 18’000 Franken erhöht. Diese einmalige Zahlung pro Person soll Fördermassnahmen zugute kommen. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, die Pauschale für eine frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden einzusetzen.

Die Agenda hält gemäss Mitteilung verbindliche Wirkungsziele fest, die durch einen für alle Kantone geltenden Integrationsprozess erreicht werden sollen. So sollen alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach drei Jahren über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Zudem soll mindestens die Hälfte nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert sein. Zur Abgeltung der Zusatzkosten für unbegleitete minderjährige Personen erhalten die Kantone neu 86 statt 50 Franken pro Tag und Person. Bund und Kantone entwickeln derzeit ein Monitoring zur Wirkungsmessung.

Bereits im Mai 2018 genehmigten Bund und Kantone die Integrationsagenda. Eine Vernehmlassung erbrachte Kritik an einzelnen Finanzierungsfragen und die Forderung nach Einführung eines Monitorings zur Mittelverwendung. Der Bundesrat hat am 10. April die Verordnungsanpassungen angenommen und die Inkraftsetzung der Agenda per 1. Mai 2019 beschlossen.