Alle zwei Wochen endet häusliche Gewalt tödlich
Die Istanbul-Konvention schützt Frauen vor Gewalt. Wenn sie konsequent umgesetzt wird. In der Schweiz hapert es noch in der Anwendung, sagen Fachleute – und weisen darauf hin, dass hierzulande ein gravierendes Gewaltproblem besteht.
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz ein gravierendes Problem, betonte vor wenigen Tagen das Eidgenössische Gleichstellungsbüro in einer Medienmitteilung. Täglich werden demnach 11 Personen, 9 davon Frauen und Mädchen, in ihrer sexuellen Integrität geschädigt.
Über 40% der Kinder und Jugendlichen werden geschlagen, mehr als 20% erleiden schwere Gewalt durch die Faust oder einen Gegenstand. Jährlich sind rund 27’000 Kinder und Jugendliche bei Gewalt in Paarbeziehungen mitbetroffen.
Und jedes Jahr sterben 25 Menschen, darunter auch Kinder, an den Folgen häuslicher Gewalt. Rund alle zwei Wochen endet häusliche Gewalt also tödlich.
Die Istanbul-Konvention soll vor Gewalt schützen
Schutz ist nötig. Ein Mittel dazu ist die sogenannte Istanbul-Konvention. Das 2011 in Istanbul unterzeichnete Übereinkommen des Europarates ist das erste bindende Instrument, das Frauen und Mädchen vor jeglicher Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt. Die Konvention ist das umfassendste internationale Abkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt, heisst es seitens Europarat. Eckpfeiler sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und ein integrativer Politikansatz.
Die Konvention hat das Ziel, physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen europaweit auf einem vergleichbaren Standard zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Das gilt auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisation.
Die Schweiz hat die Konvention Ende letzten Jahres ratifiziert. Damit hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, umfassende Massnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu treffen und dem Europarat regelmässig darüber Bericht zu erstatten.
Nationale Konferenz zum Stand der Dinge
Über 270 Fachpersonen haben sich Mitte November in Bern getroffen, um den Stand der Dinge in Sachen Umsetzung der Istanbul-Konvention anzuschauen. Eine gleichentags publizierte Übersichtspublikation bietet eine Gesamtschau aller Bundesstellen, die über 80 Aufgaben und Massnahmen übernehmen, die zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beitragen.
Eingeladen hatte das Eidgenössische Gleichstellungsbüro. Alle staatlichen Ebenen seien in der Pflicht, so Bürodirektorin Sylvie Durrer. Nur eine gemeinsam und aufeinander abgestimmte Politik werde die Schweiz dem Ziel einer gewaltfreien Gesellschaft näherbringen.
Es hapert bei der Anwendung
Die Istanbul-Konvention ist in diesem Jahr in der Schweiz in Kraft getreten. Anpassungen am Gesetz waren praktisch keine nötig. Gewalt am Partner wird bereits seit 2004 juristisch verfolgt. Die Schweiz habe heute gute Gesetze, leider hapere es aber sehr bei deren Anwendung, so Susan Peter von der Dachorganisation Frauenhäuser in der Schweiz im Interview mit dem SRF. Nachholbedarf gebe es vor allem im Opferschutzbereich. So hätten beispielsweise die Frauenhäuser zu wenig Geld zur Verfügung. Schutzsuchende müssten die Häuser nach drei Wochen wieder verlassen. Dies reiche oft nicht, um einen Weg aus der misslichen Lage zu finden, in der die Frauen sich befänden.
Das Netzwerk Istanbul Konvention fordert entsprechend eine „konsequente, diskriminierungsfreie und inklusive Umsetzung“ des Abkommens. Mehr als 40 NGOs und Fachstellen haben sich zum diesem Netzwerk zusammengeschlossen. Die Konvention sei ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Ungleiche Rechte führten zu ungleicher Behandlung und Gewalt, so das Netzwerk.
Noch hätten jedoch in der Schweiz nicht alle Betroffenen von Gewalt den gleichen Zugang zu Unterstützung, Schutz und Strafverfolgung. So seien viele Angebote nicht barrierefrei, es fehle an einer adäquaten Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt und Migrantinnen riskierten, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren, wenn sie sich aufgrund von Gewalt trennten.
Gefahr Backclash
Eine Gefahr für Initiativen wie die Istanbul-Konvention droht noch von einer anderen Seite. In Ländern wie Bulgarien, Ungarn und Tschechien wehrten sich konservative, christliche und rechtsradikale Kräfte gegen die Konvention. Ihr Argument: Die Unterschiede der Geschlechter würden damit verwischt, erklärt Rosa Lugar, Mitglied der Expertengruppe, die die Umsetzung der Konvention überwacht. In Europa etabliere sich ein Backclash, also eine Strömung, die zum Beispiel die Gleichstellung von Frau und Mann grundsätzlich anzweifelten.
Die Gesellschaft befände sich an einem Scheideweg, so Sylvie Durrer im SRF-Interview. Es gelte nun, auf dem richtigen Weg zu bleiben und das Thema auf der politischen Agenda zu halten.
Material
Seit 1. April 2018 gilt in der Schweiz die “Istanbul-Konvention”. Sie ist europaweit das erste bindende Instrument, das Frauen und Mädchen umfassend vor jeglicher Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt.