Amnesty: Europäisches Parlament stimmt für Richtlinen zur Konzernverantwortung

8. Juni 2023

Das Europäische Parlament hat einen Gesetzesentwurf für Richtlinien zur Konzernverantwortung angenommen, so Amnesty International. Dies sei ein Fortschritt für die Menschenrechte. Die Schweiz müsse nun nachziehen.

Mit 366 gegen 225 Stimmen hat das europäische Parlament am 1. Juni einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Verantwortung von Unternehmen gegenüber den Menschenrechten und der Umwelt regelt, so Amnesty Schweiz in einer Medienmitteilung. Für die Schweiz sei es Zeit, nun ebenfalls vorwärtszumachen, wenn sie gegenüber der EU nicht in Hintertreffen geraten wolle.

Die EU-Richtlinie werde entscheidend dazu beitragen, dass grosse Unternehmen höhere Menschenrechts- und Umweltstandards anwenden. In einigen Punkten gehe die EU-Richtlinie sogar weiter als die Konzernverantwortungsinitiative, die 2020 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, aber am Ständemehr scheiterte, so die Mitteilung. So sehe die EU-Regelung Klimaschutzauflagen, die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde und eine Konzernhaftung für Zulieferer vor.

Mit diesem klaren Votum mache das Europäische Parlament ausserdem deutlich, dass es den Zugang zur Justiz für Opfer erleichtern wolle, die durch Konzernaktivitäten von Missbrauch und Umweltverschmutzung betroffen seien, so Amnesty weiter. Die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten könnten beispielsweise anordnen, dass ein Unternehmen, das im Verdacht steht, einen Schaden verursacht zu haben, Beweismaterial offenlegen muss. Ohne Zugang zu solchen Informationen wäre es sehr schwierig, Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zur Verantwortung zu ziehen.

Während der Abstimmungskampagne über die Konzernverantwortungsinitiative habe der Bundesrat mehrmals betont, dass er eine international koordinierte Lösung wünsche. so die Mitteilung. Obwohl er den Rückstand der Schweiz anerkenne, habe er im Dezember letzten Jahres beschlossen, keine Gesetzesanpassung bezüglich Sorgfaltspflichten für Konzerne an die Hand zu nehmen. Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative beschränke sich auf die Berichterstattungspflicht, wobei sich die Sorgfaltspflicht lediglich auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien beziehe und keine Rechenschaftspflicht im Falle von Missbrauch bestehe, so Amnesty.