Amnesty Schweiz kritisiert Zivildienstgesetz: “Gefahr für Gedanken- und Glaubensfreiheit”

1. Okt. 2025

Amnesty International Schweiz warnt vor einer faktischen Abschreckung vom Zivildienst und unterstützt das Referendum gegen die Gesetzesänderung.

Die Schweizer Sektion von Amnesty International (Amnesty Schweiz) lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über den Zivildienst (ZDG) ab. Die Vorlage ziele erkennbar darauf, Dienstpflichtige vom Zivildienst abzuhalten, was die Gedanken- und Glaubensfreiheit berühre, so die Organisation. Im Zentrum der Kritik steht die geplante Anpassung von Artikel 8 Absatz 1 ZDG: Eine Mindestdauer des Zivildienstes von 150 Tagen soll unabhängig von der Anzahl der noch verbleibenden Wehrdiensttage gelten. Aus Sicht von Amnesty Schweiz führt dies in zahlreichen Fällen zu einer deutlichen Verlängerung über den bislang kommunizierten Faktor 1,5 hinaus und verleiht dem Zivildienst einen strafenden beziehungsweise abschreckenden Charakter. Die Organisation unterstützt daher das eingereichte Referendum.

Amnesty Schweiz ordnet die Vorlage in eine lange Reihe administrativer Hürden ein, die seit dem Ende der Gewissensprüfung im Jahr 2009 zusätzlich eingeführt worden seien, um den Zugang zum Zivildienst zu erschweren. In ihrer Stellungnahme betont die Organisation, sie setze sich weltweit dafür ein, dass Militärdienstverweigerinnen und -verweigerer einen Ersatzdienst leisten können. Zur konkreten Ausgestaltung äussere sie sich nur, wenn menschenrechtliche Grundsätze betroffen seien – genau dies sei hier der Fall.

Zur internationalen Beurteilungsgrundlage verweist Amnesty Schweiz auf Stellungnahmen und Empfehlungen europäischer und internationaler Gremien. Besonders hervorgehoben wird die Linie des Europarates, wonach der Ersatzdienst «weder abschreckend noch strafend» sein darf. In diesem Lichte bewertet die Organisation die neue Mindestdauer als unverhältnismässig. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen habe sich in der Vergangenheit bereits kritisch gegenüber einer russischen Regelung mit einem Faktor 1,7 geäussert; der Schweizer Vorschlag drohe in eine ähnliche Richtung zu weisen. Nicht nachvollziehbar sei in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Rekrutenschule auf Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verweise, ohne die aus menschenrechtlicher Sicht zentrale Problematik der Abschreckungswirkung überzeugend auszuräumen.

Amnesty Schweiz kommt zum Schluss, dass die Verlängerung der Zivildienstzeit das Kernstück der Revision bildet und in die Gedanken- und Glaubensfreiheit der Betroffenen eingreift. Folgerichtig lehnt die Organisation die Änderung des ZDG insgesamt ab und stellt sich hinter das Referendum. Mit Blick auf die Grundrechte fordert sie, den Zivildienst so zu regeln, dass er als echte, verhältnismässige Alternative zum Militärdienst für Gewissensentscheiderinnen und -entscheider offensteht – und nicht als verdeckte Sanktion verstanden werden muss.