Amnesty sieht große Lücken in Menschenrechtsanforderungen nächster Fussball-Weltmeisterschaften

7. Aug 2024

Saudi-Arabien habe bei seiner Bewerbung für die Fussball-Weltmeisterschaft der Männer 2034 die Menschenrechtsanforderungen der FIFA nicht erfüllt, so Amnesty International. Auch bei den Plänen für die Weltmeisterschaft 2030 in Marokko, Portugal und Spanien gebe es noch grosse Lücken.

Die jüngst von der Fifa veröffentlichten Bewerbungsdossiers von Marokko, Portugal und Spanien für die WM 2030 und von Saudi-Arabien für die WM 2034 habe nach einer Analyse von Amnesty International zu den in den Dossiers skizzierten Menschenrechtsrisiken und den für die WM vorgeschlagenen Massnahmenplänen ergeben, dass Saudi-Arabien weder eine grundlegende Reform seines ausbeuterischen Arbeitssystems vorsehe noch bereit sei, Massnahmen zu ergreifen, um die Meinungsfreiheit zu gewährleisten und der Repression von Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten sowie der Diskriminierung von Frauen und LGBTI*-Menschen ein Ende zu setzen. Dies schreibt Amnesty in einer Medienmitteilung.

Eine ganze Reihe weiterer Menschenrechtsverletzungen wie das Gewerkschaftsverbot, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die weithin dokumentierte Praxis von Zwangsräumungen oder die Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Handlungen, bleiben laut Amnesty-Meldung in der Analyse des Menschenrechtskontextes unerwähnt.

Auch die Menschenrechtsanalyse im Dossier von Marokko, Portugal und Spanien weist gemäss Amnesty Lücken auf. Die vorgelegten Menschenrechtspläne enthielten keine detaillierten Zusagen darüber, welche Risiken im Kontext der WM 2030 angegangen werden sollten. Ein erörtertes Risiko sei die Anwendung von Gewalt seitens der Sicherheitskräfte gegenüber Fussballfans.

In allen drei Ländern seien Fans betroffen von übermässiger Polizeigewalt, so komme es beispielsweise immer wieder vor, dass die Sicherheitskräfte Gummigeschosse anwendeten, um Menschenmassen aufzulösen. Diese Praxis widerspreche internationalen Menschenrechtsstandards und berge grosses Verletzungspotenzial. Dennoch legten die Bewerberländer bisher keine detaillierten Pläne vor, wie solche Verstösse verhindert werden sollten, so Amnesty.

Gemäss dem verbindlichen FIFA-Anforderungskatalog müssen die Bewerbungen eine Vielzahl von internationalen Menschenrechtsstandards erfüllen, so Amnesty weiter. Dazu gehörten die Gewährleistung von Arbeitsrechten und der Meinungsfreiheit, der Schutz vor Diskriminierung und Zwangsräumungen, Polizeiarbeit und andere Themen. Die FIFA werde die Bewerbungsunterlagen auf ihren ausserordentlichen Kongress am 11. Dezember 2024 hin auswerten, um dort eine endgültige Entscheidung zu treffen.