Die Genfer Flüchtlingskonvention bleibt nach Einschätzung von Amnesty International auch 75 Jahre nach ihrer Verabschiedung eine unverzichtbare Grundlage des internationalen Flüchtlingsschutzes. Das Abkommen wurde am 28. Juli 1951 als Antwort auf die massiven Vertreibungen und das Versagen des internationalen Schutzes vor und während des Zweiten Weltkriegs beschlossen. Zusammen mit dem ergänzenden Protokoll von 1967 wurde es inzwischen von 149 Staaten unterzeichnet beziehungsweise ratifiziert.
Die Konvention legt fest, wer als Flüchtling gilt, welche Rechte Flüchtlinge haben und welche Mindestpflichten Staaten erfüllen müssen. Weil sie im Licht heutiger Menschenrechtsstandards ausgelegt werde, erfasse der Schutz auch Verfolgung durch nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, wenn Herkunftsstaaten keinen wirksamen Schutz bieten. Ebenso könnten geschlechts- und sexualitätsbezogene Formen der Verfolgung berücksichtigt werden. Die Flüchtlingskonvention sei deshalb kein historisches Dokument, sondern verpflichte weiterhin zum Schutz von Geflüchteten, so die Mitteilung.
Nach Angaben von Amnesty sind derzeit mehr als 117 Millionen Menschen durch politische Repression, bewaffnete Konflikte oder geschlechtsspezifische Gewalt auf der Flucht. Zugleich gerieten die Schutzmechanismen der Konvention zunehmend unter Druck. Staaten versuchten, ihre Verpflichtungen durch Pushbacks an Land- und Seegrenzen, beschleunigte Grenzverfahren, Rückweisungen in vermeintlich sichere Drittstaaten oder die Verlagerung von Asylverfahren ausserhalb des eigenen Territoriums zu umgehen.
Solche Praktiken erschwerten gemäss Mitteilung den Zugang zu fairen Asylverfahren und erhöhten die Gefahr, dass Schutzsuchende in Staaten zurückgeschickt werden, in denen ihnen Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Im Zentrum der Konvention stehe deshalb das Non-Refoulement-Prinzip: Niemand dürfe in ein Land abgeschoben oder ausgeliefert werden, in dem Verfolgung, Folter, unmenschliche Behandlung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Staaten blieben auch dann für die Folgen ihrer Migrations- und Asylpolitik verantwortlich, wenn diese ausserhalb des eigenen Territoriums umgesetzt werde.
Kritisch beurteilt Amnesty auch den neuen EU-Migrations- und Asylpakt, der stärker auf Kontrolle, Grenzverfahren und Rückführungen setze. Beschleunigte Verfahren, ausgeweitete Haft und die Übertragung von Verantwortung an Drittstaaten könnten die Schutzgarantien weiter schwächen. Die Organisation dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, unterstützt strategische Gerichtsverfahren und fordert faire Asylverfahren sowie wirksame Beschwerdemöglichkeiten. Ihre zentrale Forderung lautet: «Die Konvention muss angewandt und darf nicht umgangen werden.»
