Appenzell: Sonderprivatauszug in Reglement verankert

18. Sep 2024

Die evangelisch-reformierte Synode beider Appenzell hat die Einreichung des Sonderprivatauszug im Reglement Anstellung und Besoldung geregelt, teilte die Kirche mit.

An der Synode der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell vom vergangenen Montagmorgen genehmigten die Synodalen das Reglement Anstellung und Besoldung in zweiter Lesung. Die Anpassungen aus der ersten Lesung führten zu keinen weiteren Diskussionen, einzig bei der Regelung zum Sonderprivatauszug hatten einzelne Kirchenparlamentarier Klärungsbedarf, so die Landeskirche in einer Medienmitteilung.

Die Kirche solle ein Ort sein, in dem sich alle Menschen sicher fühlten und aufgehoben seien, wird Kirchenratspräsidentin Martina Tapernoux in der Mitteilung zitiert. Das gelte besonders für Kinder, alte Menschen und Menschen mit einer Beeinträchtigung. Der Kirchenrat und die vorberatende Kommission forderten demnach, dass Angestellte der Kirchgemeinden und der Landeskirche alle fünf Jahre einen Sonderprivatauszug einreichen müssen, sofern sie in ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen in Kontakt stehen.

Ein Antrag eines Synodalen, der forderte, dass alle kirchlichen Angestellten einen Sonderprivatauszug einreichen müssen, fand laut Mitteilung keine Mehrheit. Kirchenratspräsidentin Martina Tapernoux kündigte an, dass der Kirchenrat zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Regelung für Freiwillige im Personalreglement vorlegen werde. Das Reglement wurde mit einer grossen Mehrheit angenommen.

Bild: Evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell/Karin Steffen