Arbeitnehmendenverband veröffentlicht Leitfaden zu Trauer in der Arbeitswelt

Arbeitnehmendenverband veröffentlicht Leitfaden zu Trauer in der Arbeitswelt

Eine neue Broschüre möchte Trauer am Arbeitsplatz zum Thema in Unternehmen machen. Das Heft vom Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse richtet sich an Geschäftsleitungen und Personalabteilungen.

Trauer hat Auswirkungen auf den Alltag von arbeitenden Menschen, insbesondere auf berufstätige betreuende Angehörige und deren Umfeld, so Travail Suisse. Das berufliche Umfeld spiele sogar eine massgebende Rolle bei der Trauerbegleitung, da ja die Arbeitsumgebung einen wichtigen Anteil im Beziehungsleben von Menschen ausmache. Auch sollten die Arbeitsbedingungen bestmöglich angepasst werden, um der Bedeutung eines Todes für eine nahestehende Person angemessen zu berücksichtigen.

„Unternehmen tun folglich gut daran, Trauer als mögliches Ereignis zu thematisieren, das ein ganzheitliches Management sowohl für die trauernde Person als auch für ihr berufliches Umfeld erfordert“, heisst es in der Broschüre. Die Broschüre wurde von der Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit Lausanne HETSL herausgegeben und von Travail Suisse begleitet.

Der jetzt erschienene Leitfaden richtet sich an Geschäftsleitungen, Personalabteilungen sowie Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, die mit dem Verlust eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin konfrontiert werden, oder mit dem Todesfall im engen Umfeld.

Das betroffene Personal müsse dabei auf längere Sicht unterstützt werden, „ausgehend davon, dass Trauer unterschiedlich intensive Phasen umfasst und wie eine gestrichelte Linie erlebt wird“, heisst es. Ziel sei eine vorausschauende Planung und die Konzeption eines betrieblichen Trauermanagements.

Die Broschüre möchte laut Mitteilung dazu anregen, über die Begleitung von Trauersituationen im Unternehmen nachzudenken. Oftmals seien auch betreuende Angehörige von schwerkranken oder älteren Menschen betroffen, wenn sie neben ihrer Unterstützungstätigkeit noch einer beruflichen Tätigkeit nachgingen. Empfehlungen und Handlungsmöglichkeiten werden durch rechtliche Informationen ergänzt.

Bedeutung, nicht Verwandtschaft entscheidet

Eine normale Trauerzeit gebe es nicht, stellen die Autorinnen und Autoren fest. Massgebend sei die Beziehung zwischen der trauernden und der verstorbenen Person. Entscheidend sei die Bedeutung, die die trauernde Person dem Verlust beimesse und die über die Trauerintensität entscheide. Dies deutlich stärker als das Verwandtschaftsverhältnis, das üblicherweise bei Sonderurlaubsregelungen massgebend sei.

Trauer werde als Arbeit erfahren, die man wider den eigenen Willen leisten müsse. Gleichzeitig blieben trauernde Personen Teil eines Bündels an sozialen Beziehungen. Auch könne Trauer einen zeitweiligen oder dauerhaften Sinnverlust auslösen, was potenziell ein verringertes berufliches Engagement zur Folge habe. Die Broschüre bezeichnet dies als die spirituelle Dimension.

Soziale Verantwortung

Die Geschäftsleitung ist für alle arbeitsbezogenen Faktoren verantwortlich, welche die Gesundheit der Arbeitnehmenden beeinträchtigen könnten, so die Autorinnen und Autoren. Der Gesundheitsschutz erstrecke sich auch auf Trauerfälle. In bestimmten Fällen sei es somit möglich, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber spezifische Massnahmen ergreifen müsse, um dem Umstand Rechnung zu tragen.

Noch bevor Verantwortliche trauernden Personen Unterstützungslösungen antragen, sollten sie sich zunächst die eigenen Vorstellungen zum Tod bewusst machen, heisst es weiter. So sollten Ungleichbehandlungen zwischen Mitarbeitenden sowie Stereotypisierungen oder Stigmatisierungen vermieden werden. „Was ich als schlimm empfinde, ist es für andere womöglich nicht, und umgekehrt“, so die Broschüre.

So sollten vorausgreifend verschiedene Fallbeispiele angedacht und unter der Geschäftsleitung, der Personalabteilung und den hierarchischen Vorgesetzten besprochen werden. Bereits im Unternehmen aufgetretene Situationen sollten erfasst werden. Ziel solle es sein, insofern eine Verschriftlichung zu erreichen, dass eine „Kultur der Mündlichkeit“ mit dem Risiko der Ungleichbehandlung vermieden werde. Dazu gehöre, Richtlinien für das betriebsinterne Trauermanagement festzulegen.

Auch die Vorgesetzten seien gefragt und hätten beim Umgang mit der Todesnachricht und der Rückkehr der trauernden Person an den Arbeitsplatz eine Scharnierfunktion, so die Broschüre. Neben dem Angebot regelmässiger Gespräche gehe es auch darum, die Trauer auf längere Sicht zu berücksichtigen, eine vorübergehende Entlastung von Aufgaben anzubieten und keine neuen Aufgaben zu übertragen und die trauernden Personen aufgrund allfälliger Schuldgefühle durch ihre herabgesetzte Leistungsfähigkeit beruhigen.

Todesfälle von Mitarbeitenden

Die Nachricht des Todes von Mitarbeitenden könne unerwartet treffen und als brutal erlebt werden, heisst es in der Broschüre. Empfohlen werde, einen Krisenstab unter der Leitung einer Psychologin oder eines Psychologen oder einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers einzurichten. Mitglieder der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung sollten zur Trauerfeier entsendet werden.

Der nahen Familie solle angeboten werden, die persönlichen Gegenstände auf Wunsch selbst im Unternehmen abzuholen. Dazu sollten sie empfangen und begleitet werden. Wichtig sei, das Leid und die Trauer der Kolleginnen und Kollegen auf lange Zeit zu berücksichtigen.