Arbeitsgruppe «Schutz der persönlichen Integrität» der EKS und ihrer Mitgliedkirchen

9. Okt. 2024

Die Präventionsarbeit zum Schutz der persönlichen Integrität in ihren Mitgliedkirchen soll verstärkt werden sowie eine externe nationale Kontaktstelle für Betroffene und eine nationale Arbeitsgruppe «Schutz der persönlichen Integrität» geschaffen werden, so die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS.

Zu den insgesamt 15 Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehören Personen aus den Kirchenleitungen und Fachpersonen der Mitgliedkirchen, zwei Vertreterinnen der Opferhilfe sowie vier Betroffene von Betroffenenorganisationen, so die EKS in einer Mitteilung.

An der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe standen die drei Pakete externe nationale Kontaktstelle, Durchführung einer Studie oder andere Formen von Aufarbeitung und die einheitliche Erfassung von Meldungen in den Mitgliedkirchen zur Diskussion, so die EKS weiter. In den weiteren Sitzungen werde es zusätzlich um Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen, die zurzeit in der Vernehmlassung bei den Mitgliedkirchen und externen Organisationen sind, und die verschiedenen Aspekte der Anerkennung des Leids der Betroffenen gehen.

Die Stimmen von Betroffenen seien für die Kirchen und für die Entwicklung und Verbesserung der Massnahmen sehr wichtig, so die EKS. Vier Betroffene wirken demnach bereits in der Arbeitsgruppe mit. Sie könnten den Kirchen wichtige Gedanken und Hinweise mit auf den Weg geben.

Deshalb laden die Arbeitsgruppe und der Rat EKS weitere Betroffene von spirituellem oder sexuellem Missbrauch im Umfeld der evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz ein, sich zu vernetzen und auszutauschen und sich im Gespräch mit den Vertreterinnen von Betroffenen über die Arbeitsgruppe zu informieren, so die Mitteilung weiter.