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AT: Hospizbetreuung – Recht statt Gnade

Apr 13, 2017 | Archiv, Hospizarbeit und Palliative Care

Zur Menschenwürde gehört, dass alle Menschen auch die letzte Phase ihres Lebens in Würde verbringen können, so die Diakonie Österreich in einer Pressemitteilung. Menschen mit Behinderung und Kinder sollten nicht vergessen werden.

„Einen Platz in einem stationären Hospiz, oder auch den Zugang zu einer mobilen Hospizbetreuung zu bekommen entspricht oftmals beinahe einer Gnade. Es sollte aber für alle ein selbstverständliches Recht sein“, betont Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, in einer Pressemeldung. Es gehe auch um Menschen mit Behinderung, die oft in betreuten Wohngemeinschaften leben, oder um sterbenskranke Kinder. Auch sie dürften nicht vergessen werden, und ihre Angehörigen und betreuenden Personen dürften nicht allein gelassen werden.

Menschen mit Behinderung nicht vergessen
Für schwerstkranke oder trauernde Menschen mit Behinderungen gab es laut der Meldung bisher kein spezielles Angebot der Hospizbegleitung. Die Diakonie möchte das ändern. „Der Bedarf an Hospizbegleitung für Menschen mit Behinderungen ist hoch. Menschen mit Behinderungen leben nicht selten in Einrichtungen, sie haben oft jahrzehntelange intensive Beziehungen zu MitarbeiterInnen und MitbewohnerInnen aufgebaut. Wenn sie lebensbedrohlich erkranken oder jemand aus ihrem Umfeld schwer krank ist und stirbt, fehlen ihnen oft Menschen, die ihnen professionell zur Seite stehen, mit ihnen über Krankheiten und Tod sprechen, um mit solch einschneidenden Situationen besser fertig zu werden.“ erklärt Petra Richter von der Hospizbewegung in Kärnten.

Forderungen der Diakonie Österreich:

  1. Rechtsanspruch, verankert in der Krankenversicherung, finanziert durch die öffentliche Hand
  2. Klare Zuständigkeiten in der Finanzierung
  3. Integration von Hospiz- und Palliativversorgung in die Langzeitpflege
  4. Hospiz- und Palliativversorgung auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen:
  5. Ausreichend finanzielle Ausstattung für die Organisation und für die Koordination der derzeitigen Freiwilligennetzwerke, sowie Abgeltung der entstehenden Kosten (z.B. Ausbildung, Supervision, etc.)
  6. Aus-, Weiter- und Fortbildung für alle relevanten Berufsgruppen: Ethische Bildung zum Thema „Sterben in Würde“ sowie Grundlagenwissen zu Hospiz- und Palliativversorgung
  7. Auf- und Ausbau von Ethikberatung in Alten- und Pflegeeinrichtung

Rechtsanspruch für alle
Deshalb fordert die Diakonie Österreich einen Rechtsanspruch für alle auf Begleitung in der letzten Lebensphase, z.B. im Zuge einer Verankerung in der Krankenversicherung. Darüber hinaus brauche es klare Zuständigkeiten in der Finanzierung und eine langfristige finanzielle Sicherung der Angebote.

„Die Anzahl hochaltriger Personen wird wachsen, und der Bedarf an Hospiz- und Palliativversorgung wird weiter ansteigen. Auch Menschen mit Behinderung und Kinder mit schweren Erkrankungen sind darauf angewiesen“, betont die Diakonie.

 

Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich