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Was macht eine Sozialdiakonin/ein Sozialdiakon?
Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen nehmen soziale und animatorische Aufgaben im Kontext der evangelisch-reformierten Kirche wahr. Sie gestalten vielfältige Angebote und sind in der Beratung und Begleitung tätig.
Wo kann ich als Sozialdiakonin/als Sozialdiakon arbeiten?
Sozialdiakone arbeiten vor allem für Kirchgemeinden, sozialdiakonische oder psychosoziale Einrichtungen. Sie sind z. B. in Fach- und Beratungsstellen, Kinder- und Altersheimen, Spitälern und Flüchtlingsunterkünften tätig. Die Anstellungsbedingungen richten sich in der Regel nach den kantonalkirchlichen Richtlinien.
Die Arbeitszeiten können unregelmässig sein. Sozialdiakoninnen leisten auch Abend- und Wochenendeinsätze. Sie werden mit elementaren menschlichen Fragen und Nöten konfrontiert. Dies erfordert eine gefestigte Persönlichkeit und hohe Belastbarkeit.
Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich wird eine doppelte Qualifikation verlangt: eidg. anerkannter sozialfachlicher HF- oder FH-Titel und ein kirchlich-theologisches Diplom.
Ausbildungsmöglichkeiten, Angebote von Ausbildungsstätten sowie notwendige Vorbildungen
Wo erhalte ich die Titelurkunde?
Die Titelurkunde wird Ihnen aufgrund einer ausgewiesenen Befähigung durch das Sekretariat der Konferenz Diakonie Schweiz ausgestellt. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden dies an die Geschäftsstelle der Konferenz
(Anja Scheuzger).
Werde ich auch als „Quereinsteiger/in“ zugelassen?
Interessentinnen und Interessenten mit den entsprechenden Voraussetzungen können ein Gesuch für die ausserordentliche Zulassung als ‘Sozialdiakonin’ oder ‚Sozialdiakon’ einreichen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kontaktperson Ihrer Kantonalkirche (Liste siehe unten). Etwas weiter unten im Text finden Sie zusätzliche Informationen zum Weg, eine ausserordentliche Zulassung zu erhalten.
Bei weiteren Fragen können Sie mit unserer Geschäftsstelle (Anja Scheuzger) Kontakt aufnehmen.
Infografik: Ausserordentliche Zulassung: Wege zur Anerkennung
Wo finde ich weitere Unterlagen?
Sozialdiakonin oder Sozialdiakon werden
Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen nehmen soziale und animatorische Aufgaben im Kontext der evangelisch-reformierten Kirche wahr. Sie gestalten vielfältige Angebote und sind in der Beratung und Begleitung tätig.
Sie arbeiten vor allem für Kirchgemeinden, sozialdiakonische oder psychosoziale Einrichtungen und sind z. B. in Fach- und Beratungsstellen, Kinder- und Altersheimen, Spitälern und Flüchtlingsunterkünften tätig. Die Anstellungsbedingungen richten sich in der Regel nach den kantonalkirchlichen Richtlinien.
Um Sozialdiakonin oder Sozialdiakon in einer evangelisch-reformierten Kirche zu werden, ist die Erlangung einer doppelten Qualifikation gemäss den «Mindestanforderungen zur sozialdiakonischen Berufsausbildung» notwendig. Die doppelte Qualifikation hält fest, dass für die Zulassung als Sozialdiakonin oder als Sozialdiakon sowohl sozialfachliche als auch kirchlich-theologische Kompetenzen vorgewiesen werden müssen.
Diese Zulassung kann über zwei Wege erreicht werden:
Ordentliche Zulassung: Grundsätzlich erfolgt die Erlangung der doppelten Qualifikation über
- eine sozialfachliche Ausbildung mit einem eidgenössisch anerkannten Titel FH oder HF und
- einen Abschluss eines anerkannten kirchlich-theologischen Lehrgangs.
Nähere Informationen zu den Wegen zur ordentlichen Zulassung finden Sie hier.
Beim TDS Aarau (Höhere Fachschule Theologie, Diakonie, Soziales) kann die ordentliche Zulassung im Rahmen der integrierten Diplomausbildung absolviert werden.
Ausserordentliche Zulassung: Für Personen, die die Kriterien zur ordentlichen Zulassung nicht erfüllen, aber bereits entsprechende Voraussetzungen mitbringen, besteht die Möglichkeit, auf Gesuchsbasis im Rahmen einer Äquivalenzprüfung eine Zulassung zu erlangen (nähere Details siehe weiter unten).
Weg zur ausserordentlichen Zulassung als Sozialdiakonin oder Sozialdiakon
Interessentinnen und Interessenten mit den entsprechenden Voraussetzungen können in Zusammenarbeit mit einer bezeichneten Kontaktperson der betreffenden Mitgliedkirche (Liste siehe unten) ein Gesuch für die ausserordentliche Zulassung als ‘Sozialdiakonin’ oder ‚Sozialdiakon’ einreichen.
Die reguläre Ausbildung zur Sozialdiakonin oder zum Sozialdiakon umfasst einen Abschluss einer Fachhochschule oder einer Höheren Fachschule sowie eine zweite, theologisch-kirchliche Qualifikation – normalerweise eine drei- bis vierjährige Vollzeitausbildung oder eine drei- bis vierjährige berufsbegleitende Ausbildung mit einer parallelen Anstellung im Sozialbereich. Deshalb ist auch der Weg der ausserordentlichen Zulassung nicht ohne Aufwand zu gehen.
Interessentinnen und Interessenten mit den entsprechenden Voraussetzungen können in Zusammenarbeit mit einer bezeichneten Kontaktperson der betreffenden Mitgliedkirche (Liste siehe unten) ein Gesuch für die ausserordentliche Zulassung als ‘Sozialdiakonin’ oder ‚Sozialdiakon’ einreichen.
Die reguläre Ausbildung zur Sozialdiakonin oder zum Sozialdiakon umfasst einen Abschluss einer Fachhochschule oder einer Höheren Fachschule sowie eine zweite, theologisch-kirchliche Qualifikation – normalerweise eine drei- bis vierjährige Vollzeitausbildung oder eine drei- bis vierjährige berufsbegleitende Ausbildung mit einer parallelen Anstellung im Sozialbereich. Deshalb ist auch der Weg der ausserordentlichen Zulassung nicht ohne Aufwand zu gehen.
Für die ausserordentliche Zulassung sind Nachweise in den nachfolgenden Bereichen vorzulegen:
- Nachweis über die Absolvierung einer bestimmten Zeit in einer qualifizierenden Berufspraxis im Sozialbereich.
- Nachweis von absolvierten Ausbildungsinhalten im Gesamtumfang von 92 ECTS-Punkten, namentlich in den Bereichen
- «kirchlich-theologische Grundlagen» (mind. 23 ECTS-Punkte),
- «sozialwissenschaftliche Grundlagen» (mind. 23 ECTS-Punkte) sowie
- «sozialdiakonisches Handeln» (mind. 46 ECTS-Punkte)
- Nachweise über die im Zusammenhang mit der Berufspraxis erfolgte Supervision.
- Wer Freiwilligenarbeit geleistet, Sorgetätigkeiten in der Familie übernommen oder aber in dem Sozialbereich angrenzenden beruflichen Tätigkeiten gewirkt hat, kann hierfür die erforderliche Zeitdauer der qualifizierenden Berufspraxis im Sozialbereich zu einem gewissen Ausmass kompensieren.
Wenn Sie sich für das Äquivalenzverfahren anmelden möchten, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt auf mit der Kontaktperson in Ihrer Kantonalkirche.
Ablauf des Äquivalenzverfahrens
Gesuche sind dem Sekretariat der Überprüfungskommission in digitaler Form über die kantonalen Kontaktpersonen einzureichen. Die Details zur Form der Gesuchseinreichung sind im Gesuchsformular detailliert beschrieben.
Behandelt werden die Gesuche von der Überprüfungskommission (ÜK), die Teil der Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung ist. Die Gesuche müssen aus organisatorischen Gründen 2 Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden, um sie an der Sitzung berücksichtigen zu können. Die ÜK bearbeitet die Gesuche in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Eingang. Bei zusätzlich nötigen Abklärungen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Kommende Sitzungsdaten:
- 2. September 2024 (Eingabefrist 19. August)
- 18. November 2024 (Eingabefrist 4. November)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle (Anja Scheuzger).
Weiterbildungen im Bereich der Sozialdiakonie
Die folgenden Empfehlungen stammen aus der Beratungspraxis für das Handlungsfeld Diakonie. Die Angebote stehen Pfarrerinnen und Pfarrern, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen offen, die eine Vertiefung im Bereich der Diakonie für ihren beruflichen Alltag suchen.
Die Weiterbildungsempfehlungen werden demnächst den Lerninhalten der doppelten Qualifikation angepasst und insbesondere mit relevanten Modulen im kirchlich-theologischen Bereich ergänzt, die für die Erlangung der doppelten Qualifikation anerkannt sind.