Auswirkungen des Menschenrechts auf Umwelt auf die Schweiz

15. Aug 2022

Die Schweiz erfüllt bereits die meisten Forderungen, die ein Menschenrecht auf Umwelt mit sich bringe, so das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte.

Eine jüngst anerkannte UNO-Resolution fordert ein eigenständiges Menschenrecht auf eine gesunde, sichere, saubere und nachhaltige Umwelt. Dies soll anerkennen, dass es einen Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Menschenrechten gibt. Die bisherige Praxis, Ansprüche über dieses Miteinander geltend zu machen, gelangen an ihre Grenzen.

Schon lange werde ein selbständiges Recht auf eine gesunde Umwelt gefordert, so das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte, insbesondere vom UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt. Die entsprechende Resolution habe keine bindende Wirkung, ihr käme aber eine grosse symbolische und politische Bedeutung zu.

So sollten die Menschenrechte um neue Rechte und Pflichten erweitert werden, so das Kompetenzzentrum. Unter anderem sollten die Beschwerdemöglichkeiten verbessert werden, so dass auch geklagt werden könne, wenn Umweltprobleme ganze Länder oder künftige Generationen beträfen.

Das schweizerische Umweltrecht sei auf Gesetzesebene bereits sehr umfassend und setze bereits einen Grossteil der Rahmenprinzipien um, so das Kompetenzzentrum, das die Folgen der Anerkennung des Rechts für die Schweiz im Auftrag des Eidgenössischen Aussendepartements untersuchte.

Gleichwohl sei die Anerkennung für die Schweiz von Bedeutung, so die Untersuchung. So könnten die Rahmenprinzipien wichtige Anstösse für eine Weiterentwicklung der schweizerischen Rechtsordnung geben.

Auf Verfassungsebene ist das Recht auf eine gesunde Umwelt laut Kompetenzzentrum bisher nur im Kanton Genf gewährleistet. Auf Bundesebene sei ein entsprechendes Recht in den 1970er-Jahren diskutiert, aber verworfen worden. Die parlamentarische Initiative “Recht auf gesunde Umwelt und Rechte der Natur” fordert nun die Ergänzung des Grundrechtekatalogs der Bundesverfassung.