Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung muss in die Verfassung, sagen die Delegierten der beiden Verbände, so die Mitteilung als Ergebnis einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Bern. Entsprechend wolle man die eidgenössische Inklusionsinitiative mitlancieren.
Dass Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nach wie vor nicht gleichgestellt seien, habe auch der verantwortliche Ausschuss der Vereinten Nationen kritisiert, so die Mitteilung weiter. Ein entsprechender Bericht habe gravierende Mängel aufgedeckt. Damit die Gleichstellung vorankäme, brauche es den Druck einer Volksinitiative.
Die Inklusionsinitiative beauftragt den Gesetzgeber laut Mitteilung mit der Sicherstellung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig wolle die Initiative zwei Hauptanliegen für ein selbstbestimmtes Leben voranbringen: den Anspruch auf personelle und technische Assistenz und die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts, so wie das für alle Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich sei.
Die Inklusionsinitiative wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen des Vereins Tatkraft, der Stiftung für direkte Demokratie sowie von AGILE.CH und Inclusion Handicap, in einem partizipativen Prozess mit Menschen mit Behinderungen und weiteren Verbänden erarbeitet.
Die Inklusionsinitiative bündele sowohl die Anliegen von Direktbetroffenen und der Zivilgesellschaft als auch der Behindertenorganisationen und stärke die Behindertenbewegung als Ganzes, so die Mitteilung. Geplant sei, die Initiative Ende April 2023 zu lancieren und mit der Unterschriftensammlung zu starten.