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Behindertenverband fordert Zufallsprinzip bei IV-Gutachten
Die Stimmen der Behinderten werden bei IV-Gutachten zu wenig gehört, so der Behindertenverband Inclusion Handicap. Das Problem der wirtschaftlichen Abhängigkeit müsse gelöst werden, weshalb alle Gutachten nach dem Zufallsprinzip vergeben werden sollten.
In einer Medienmitteilung bezieht sich der Verband auf eine Evaluation der IV-Gutachten seitens Bundesamt für Gesundheit BSV und auf eine interne Analyse über die Aufsicht des BSV über die IV-Stellen.
Die vom Bundesamt vorgeschlagenen Massnahmen gehen für Inclusion Handicap zu wenig weit. So werde das Problem der Gutachterinnen und Gutachter, die das System ausnutzten, unterschätzt. Dies vor allem unter Berücksichtigung der Umsätze, welche die Gutachter durch die Aufträge der IV-Stellen generierten. Auch komme bei der Auswahl der Experten die Stimme der Versicherten zu wenig vor.
Die Menge der qualitativ schlechten Gutachten seien nicht nur Einzelfälle, so der Behindertenverband. Entsprechend müsste rasch das Zufallsprinzip für alle Gutachten eingeführt werden. Fälle, in denen die Gutachten nachweislich von schlechter Qualität seien, müssten neu aufgerollt werden.
Der Verband zeigte sich gleichzeitig erleichtert, dass die richtigen Lehren aus dem Gutachterskandal gezogen worden seien, so die Medienmitteilung. Man werde das Thema weiterhin eng begleiten.