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Bei Volks-Ja will St.Galler Kirche gleichgeschlechtliche Paare trauen
Die Evangelisch-reformierte Kirche St.Gallen empfiehlt den Kirchgemeinden, den zivilrechtlichen Ehebegriff zu übernehmen, den die Volksabstimmung zur Ehe für alle am 26. September ergibt.
Konkret bedeutet dies: Wird die Vorlage durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger angenommen, sollen die Kirchgemeinden die Segnung eines Paares als Trauung bestätigen, als solche bezeichnen und in ihren Registern führen, so die St.Galler Kirche in einer Meldung. Und dies unabhängig vom Geschlecht des Paares.
Bereits 1998 hätten die St.Galler Reformierten die Segnung homosexueller Paare für möglich erklärt, so die Meldung. Man stehe auf dem Standpunkt, dass die Kirche mit ihrer Trau- und Segenspraxis die staatlichen Regelungen und Gesetzgebungen nachvollziehe.
Auch dazu aufgeworfene Themen wie Leihmutterschaft oder Samenspende seien ebenfalls vom Staat zu regeln, so die Meldung weiter. Man begrüsse die Diskussion dazu. Solchen Regelungen lägen wichtige ethische Fragen zugrunde. Zu gegebener Zeit brächten sich in die Diskussion auch kirchliche Akteure ein.
Auf eine eigentliche Abstimmungsempfehlung zum 26. September verzichte der Kirchenrat jedoch. Die Positionen zur Ehe gingen innerkirchlich auseinander. Während die einen die traditionelle Sicht vom Bund zwischen Frau und Mann unterstrichen, betonten die anderen, dass Gottes Liebe über allem stehe, und man darum einem Paar gleich welchen Geschlechts den Segen nicht verweigern könne.