Der Gemeinderat der Stadt Bern hat für die Jahre 2026 und 2027 vier Leistungsverträge im Bereich Wohn- und Obdachlosenhilfe beschlossen. Zum Zug kommen die Stiftung Heilsarmee Schweiz, der Verein Wohnenbern, die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Region Bern (AKiB) sowie neu der Verein Rêves sûrs. Die Verträge mit Wohnenbern und AKiB werden in der bisherigen Form fortgeführt; die beiden Organisationen stellen weiterhin Wohnraum, Beratung und Begleitung zur Verfügung. Zusätzlich baut die Stadt das Angebot aus: Zur bisherigen Zusammenarbeit mit der Heilsarmee Schweiz kommen eine Notschlafstelle für FINTA – Frauen sowie intergeschlechtliche, nonbinäre, transgender und agender Personen – mit 18 Plätzen sowie eine zusätzliche allgemeine Notschlafstelle mit 20 Plätzen. Die FINTA-Notschlafstelle ist bereits im Sommer 2025 gestartet, für die allgemeine Notschlafstelle läuft die Liegenschaftssuche. Ebenfalls neu wird ein zweijähriger Leistungsvertrag mit dem Schweizer Verein Rêves sûrs abgeschlossen, der die Notschlafstelle für Jugendliche «pluto» betreibt. Ziel ist es, die dringend benötigten Kapazitäten bei Notschlafplätzen zu erhöhen.
Die städtische Wohn- und Obdachlosenhilfe verfolgt das Ziel, Obdachlosigkeit zu vermindern, Wohnkompetenz zu fördern, Ablösungen in ein möglichst selbständiges Wohnen zu ermöglichen und soziale sowie berufliche Integration zu unterstützen. Das strategische Rahmenwerk mit vier Angebotstypen – von niederschwelliger Unterkunft über betreutes und begleitetes Wohnen bis zur Wohnbegleitung in eigenen Wohnungen – bleibt bestehen. Neu werden die 2025 teils unterjährig eingeführten Erweiterungen nun in die mehrjährigen Verträge überführt: 18 FINTA-Plätze und 20 zusätzliche allgemeine Notschlafplätze bei der Heilsarmee Schweiz sowie sieben Notschlafplätze und zwei Notbetten bei «pluto» für junge Menschen von 14 bis 23 Jahren. Insgesamt sollen die vier Trägerschaften für 2026/27 321 Plätze bereitstellen.
Finanziell ist die Mengenausweitung durch den Kanton Bern gestützt: Das kantonale Amt für Integration und Soziales hat der Erhöhung der Ermächtigung zugestimmt. Dadurch steigt die beim Kanton beantragte, lastenausgleichsberechtigte Summe pro Jahr um rund 1,9 Millionen Franken auf 5,6 Millionen Franken. Die jährlichen Abgeltungen für die Jahre 2026–2027 belaufen sich insgesamt auf 5,460 Millionen Franken (ohne Teuerung). Die grössten Anteile entfallen auf die Heilsarmee Schweiz (2,772 Mio. Franken) und den Verein Wohnenbern (1,767 Mio. Franken); AKiB erhält 414’582 Franken, Rêves sûrs 505’990 Franken pro Jahr. Die Verpflichtungskredite für Heilsarmee Schweiz und Wohnenbern unterstehen dem fakultativen Referendum; der Stadtrat muss den Verpflichtungskrediten noch zustimmen. Abgerechnet werden die Aufwendungen über den kantonalen Lastenausgleich.
Mit der Standardisierung der mehrjährigen Leistungsverträge schafft die Stadt verlässliche Planungsgrundlagen für die Trägerschaften und optimiert Steuerung und Controlling über Leistungsindikatoren. Auf eine Ausschreibung im freien Wettbewerb hat die Stadt verzichtet, da die gemeinnützigen Leistungserbringenden im Raum Bern bereits umfassend berücksichtigt sind und die Zusammenarbeit als kooperativ und erfolgreich eingeschätzt wird. Für die FINTA-Notschlafstelle und die zusätzliche allgemeine Notschlafstelle ist ein Betrieb an 365 Tagen vorgesehen; das Passantenheim der Heilsarmee bleibt als niederschwellige Unterkunft geöffnet. Ergänzend bietet die Wohnbegleitung – sowohl in gemieteten als auch in eigenen Wohnungen – Prävention gegen Obdachlosigkeit und unterstützt die Stabilisierung im Alltag.
