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Bern: Synode diskutiert Unterstützung für Asyl sowie Beratungsstelle Leben und Sterben

Dez 20, 2019 | Archiv, Beratung

Die Synode der Berner Reformierten beschliesst, die Rechtsberatungstelle für Menschen in Not und die Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen weiterhin zu unterstützen. Auch ein Verpflichtungskredit für die neue Beratungsstelle “Leben und Sterben” wird nach Diskussion beschlossen.

Die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not RBS unterstützt vor allem Menschen aus dem Asylbereich, die von Armut betroffen sind und die bei bestehenden Angeboten nicht die notwendige Unterstützung finden. Insbesondere hilft die Beratungsstelle bei Rekursverfahren nach einem negativen Asylentscheid. Dies wurde laut Medienmitteilung der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn kritisiert. Es sei jedoch klar gestellt worden, dass die Möglichkeit auf Rekurs ein Teil unseres Rechtstaates sei und nicht dazu diene, die Arbeit des Staates zu unterlaufen oder in Frage zu stellen. Die Synode genehmigte schliesslich den beantragten Verpflichtungskredit von 120‘000 Franken für die Jahre 2020 bis 2023.

Die Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern (KAZ) hat zum Ziel, die rechtliche und psychosoziale Situation von Personen in Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft zu verbessern. Sie klärt die Inhaftierten über deren rechtliche Situation auf und betreibt unter anderem einen wöchentlichen Besuchsdienst für Frauen in Haft. Beantragt wurde ein Verpflichtungskredit von 120‘000 Franken für die Jahre 2020 bis 2023. Das Anliegen war gemäss Mitteilung kaum umstritten und wurde von der Synode angenommen.

Zum gleichen Thema hat die Synode eine Resolution mit dem Titel «Hilfe in Not ist kein Verbrechen» angenommen. Zurzeit macht sich strafbar, wer Flucht in die Schweiz oder den rechtswidrigen Aufenthalt von Asylsuchenden fördert. Die Resolution will, dass solche Handlungen in Zukunft nicht mehr bestraft werden.

Intensiv diskutiert wurde laut Mitteilung von der Synode die Beratungsstelle “Leben und Sterben” diskutiert. Die Beratungsstelle soll gemäss Mitteilung Menschen bei Fragen rund um Leben und Sterben zur Verfügung stehen und Menschen in der letzten Lebensphase bei schwierigen Entscheidungen unterstützen. Für die Beratungsstelle wurde ein Verpflichtungskredit von 324‘000 Franken für die Jahre 2020 bis 2023 beantragt. Die Geschäftsprüfungskommission beantragte eine Rückweisung des Antrages, weil vieles noch unklar sei. Auch die Finanzkommission beantragte eine Rückweisung, da sie bezweifelte, dass das Projekt in absehbarer Zeit selbsttragend sein werde. Befürworter wiesen laut Mitteilung darauf hin, es sei wichtig, dass auch die Kirche ein Angebot für solche Fragen habe und nicht nur Private. Es sei als wichtig erachtet worden, dass die Kirche auf christlich-ethischer Grundlage ein Angebot lanciert, um Menschen im Themenbereich der letzten Lebensphase zu begleiten und zu beraten. Nach eingehender Diskussion genehmigte die Synode schliesslich den beantragten Verpflichtungskredit.