Berner reformierte Kirchen stärken Unterstützung für Menschen in Notlagen

22. Mai 2026

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn wollen Menschen in prekären Lebenssituationen stärker unterstützen und fördern zudem kirchliche Angebote für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn haben an ihrer Synode vom 19. und 20. Mai in Bern zusätzliche Mittel für die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen beschlossen. Wie das Portal Réformés.ch berichtet, genehmigte die Synode einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 200’000 Franken zugunsten des Berner Rechtsberatungszentrums für Menschen in Notlagen.

Die Mittel sollen bis 2029 ausbezahlt werden. Vorgesehen sind laut Mitteilung jährlich 80’000 Franken für Beratungen im Sozialrecht sowie je 60’000 Franken für Beratungen im Asyl- und Migrationsrecht. Der Synodalrat Ueli Burkhalter erklärte gemäss Mitteilung, Menschen mit Migrationserfahrung und in finanzieller Unsicherheit stünden oft «ohne eigenes Verschulden» vor grossen Hürden. Selbst Personen, die seit langer Zeit in der Schweiz lebten, würden häufig aus Angst um ihren Aufenthaltsstatus darauf verzichten, finanzielle Unterstützung einzufordern.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn gehören zu den Mitbegründerinnen des Beratungszentrums und unterstützen dieses bereits seit 2009 finanziell. Hintergrund der nun erhöhten Beiträge ist unter anderem ein Pilotprojekt im Bereich Migrationsrecht, das 2023 gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Kanton Bern gestartet wurde. Dabei wurden kostenlose Rechts- und Sozialberatungen angeboten, um Menschen in schwierigen migrationsrechtlichen Situationen besser zu begleiten.

Nach dem Ende der Pilotphase suchten die beteiligten Organisationen nach einer langfristigen Finanzierung. Ein zusätzlich beantragter jährlicher Beitrag von 80’000 Franken sei angesichts der angespannten Finanzlage der Kirchen jedoch nicht realistisch gewesen, heisst es weiter. Die Synode habe deshalb einen Kompromiss beschlossen und zusätzliche 60’000 Franken pro Jahr für Beratungen im Migrationsrecht bewilligt.

Darüber hinaus befasste sich die Synode mit einem neuen Projekt zur Förderung kirchlicher Angebote für Erwachsene mit kognitiven Beeinträchtigungen. Für die Jahre 2025 bis 2028 wurde dafür ein Verpflichtungskredit von maximal 590’000 Franken beantragt. Die Delegierte der jurassischen Fraktion, Sylviane Zumlauf, bezeichnete die Förderung entsprechender Angebote als selbstverständlich. Gleichzeitig sei betont worden, dass die Projekte möglichst lokal entwickelt werden sollten.

Geplant ist deshalb ein sogenannter Bottom-up-Ansatz: Kirchgemeinden und Regionen sollen finanzielle Mittel erhalten, um eigene inklusive Angebote zu entwickeln. Ziel sei es, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen stärker am spirituellen Leben zu beteiligen und ihre Mitwirkung in Kirchgemeinden zu fördern. Synodalrätin Ursula Marti erklärte gemäss Mitteilung, der Synodalrat freue sich nun darauf, «dass man sich an die Arbeit macht, um die Angebote zu entwickeln».

Neben den sozialpolitischen Themen genehmigte die Synode auch die Jahresrechnung 2025. Diese weist einen Ertragsüberschuss von knapp 595’000 Franken aus und fiel deutlich besser aus als budgetiert. Gründe dafür seien unter anderem höhere Einnahmen aus Kirchensteuern sowie geringere Personal- und Betriebskosten gewesen. Zudem nahmen die Delegierten den Abschlussbericht zum neuen Internetauftritt der Kirche zur Kenntnis. Dieser soll die interne und externe Kommunikation stärken und erstmals auch Raum für Kommentare und vertiefende Beiträge bieten.