Die Unterschiede von Sozialhilfeleistungen seien von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde enorm, so Avenir Social in einer Medienmitteilung. Eine aktuelle Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz zeige auf, dass die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zwar eine gewisse Harmonisierung auf tiefem Niveau in den meisten Kantonen erlaube, diese jedoch ungenügend sei.
Die Studie relativiere das Bild der harmonisierenden Wirkung der Richtlinien der Sozialhilfekonferenz auf die Wirkung der Sozialhilfe, so die Mitteilung weiter. So legten die Resultate enorme Unterschiede in allen untersuchten Bereichen offen, namentlich beim Umgang mit überhöhten Mieten, der Festlegung von Mietzinsrichtlinien, der Rentenanmeldung bei der Invalidenversicherung, beim Umgang mit Freizügigkeitsguthaben, dem Kindsvermögen und der Unterstützung von Weiterbildungen respektive der Ermöglichung von Freizeitaktivitäten der Kinder.
Dies bedeute, dass Armutsbetroffene, je nachdem in welcher Gemeinde sie wohnhaft seien, erhebliche Unterschiede bezüglich erhaltener Unterstützungsleistungen erführen. Insgesamt führten die verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, der unterschiedliche Umgang mit Ermessensspielräumen, mangelnde Aufsicht des Vollzugs und der eingeschränkte Zugang zum Recht zu einer Situation, in der Klientinnen und Klienten unterschiedliche Leistungen erhielten, je nachdem in welcher Gemeinde sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellten.
Avenir Social fordere die Schaffung eines verbindlichen Bundessozialhilfegesetzes mit schweizweit verbindlichen Rahmenbedingungen, so der Verband weiter. Weiter brauche es den deutlichen Ausbau der unabhängigen, unentgeltlichen Rechtsberatung, so dass Sozialhilfebeziehende ihnen rechtmässig zustehende Leistungen auch erhielten.