Brot für die Welt begrüßt EU-Lieferkettengesetz

28. Mai 2024

Das jetzt beschlossene Lieferkettengesetz der Europäischen Union bedeute einen Paradigmenwechsel beim Menschenrechts- und Umweltschutz, so Brot für die Welt.

Große Unternehmen in der EU müssen in ihren Lieferketten zukünftig auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinwirken, so Brot für die Welt in einer Medienmitteilung. Der Rat der Europäischen Union habe die entsprechende Richtlinie, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, nun final beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, das Vorhaben in nationales Recht umzusetzen.

Die EU verpflichte erstmals Unternehmen, in ihren Lieferketten Verantwortung für Mensch und Umwelt zu übernehmen, so die Mitteilung. Dies markiere einen Paradigmenwechsel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Unternehmen. Das sei ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in Lieferketten arbeiteten.

Trotzdem sei die Richtlinie an vielen Stellen hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben, heisst es weiter. So seien entgegen der Ambitionen des Europäischen Parlaments keine klimabezogenen Sorgfaltspflichten enthalten. Auch die Vorschriften zum Klimaplan seien trotz inhaltlicher Nachschärfungen lasch. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzten, zumindest nicht ausdrücklich sanktioniert werden könnten.

Bei Menschenrechtsverletzungen, die eindeutig von Unternehmen verursacht würden, erhielten Betroffene zukünftig die Möglichkeit, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen, so die Mitteilung weiter. Wenn europäische Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten Verantwortung tragen, stehe den Menschen nun endlich der Klageweg vor europäischen Gerichten offen.

Gleichzeitig erfasse das Gesetz Unternehmen nur, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten und einen Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufwiesen. Diese Schwelle sei in einigen nationalen Gesetzen nicht vorgesehen.