Ziel des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sei es, mit 44 konkreten Massnahmen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Die Massnahmen richteten sich an alle Zielgruppen von Gewalt, unabhängig von Alter, Herkunft und sexueller Orientierung.
Der Aktionsplan konzentriere sich auf drei thematische Schwerpunkte, bei denen besonderer Handlungsbedarf besteht: Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen sowie Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.
Angestrebt werde die Aufklärung der Bevölkerung über die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, über deren schwerwiegenden Folgen sowie über Hilfsangebote. Auch solle die Opferhilfe Schweiz bekannter gemacht werden. Aus- und Weiterbildungen sollen ausserdem Fachpersonen und ehrenamtlich Tätige dazu befähigen, Gewaltbetroffene sowie Gewaltausübende zu erkennen.
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind laut Mitteilung in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. 2021 verzeichnete die Polizei in der Schweiz 19 341 Straftaten im häuslichen Bereich. Am häufigsten komme Gewalt innerhalb einer bestehenden oder einer aufgelösten Partnerschaft vor. Über 70 Prozent der Opfer seien Frauen, während der Anteil der männlichen Täter bei 73 Prozent liege. Bei allen polizeilich registrierten Sexualstraftaten im Jahr 2020 waren demnach 86 Prozent der Opfer Frauen.
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Schweiz verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Gewaltformen konsequent voranzutreiben.