Aktuelles
Bund lanciert Kampagne gegen Menschenhandel durch Arbeitsausbeutung
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO lanciert eine Informationskampagne über Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung. Damit sollen die Arbeitsinspektoren sensibilisiert werden, damit sie allfällige Opfer leichter erkennen.
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist in der Schweiz strafrechtlich verboten. Wer Menschen anwirbt oder mit Menschen handelt, um sie für bestimmte Arbeiten auszubeuten, macht sich strafbar. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2019 insgesamt 99 Verstösse im Bereich des Menschenhandels registriert, so das SECO in einer Medienmitteilung. Dazu zählen Arbeitsausbeutung, sexuelle Ausbeutung und Ausbeutung zwecks Organentnahme.
Das SECO setze sich dafür ein, die Arbeitsinspektoren für dieses Thema zu sensibilisieren, so die Meldung. Dank ihrer Inspektionstätigkeit hätten diese Akteure einen vertieften Einblick in die Unternehmen. Deshalb spielten sie beim Erkennen möglicher Opfer und bei der Bekämpfung des Menschenhandels zwecks Arbeitsausbeutung eine wichtige Rolle. Die Schweiz sei internationale Verpflichtungen eingegangen, gemäss denen sie Massnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel ergreifen müsse. Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel biete einen kohärenten Rahmen für das Vorgehen des Bundes in diesem Bereich und sehe Massnahmen zur Sensibilisierung der Arbeitsinspektoren vor.
Die von der Direktion für Arbeit des SECO lancierte Kampagne beginnt am 20. Juli 2020 mit der Veröffentlichung einer Informationsbroschüre, die auch praktische Tools enthält.