Bund und Kantone präzisieren Empfehlungen für eine raschere Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

13. Mai 2025

Zweite Impulstagung von SEM und SECO legt praxisnahe Leitlinien für die Zusammenarbeit der Behörden bei der Integration von Geflüchteten vor.

Bei der zweiten nationalen Impulstagung haben Bund, Kantone und Arbeitgebende gemeinsame Handlungsempfehlungen vorgelegt, um Geflüchtete sowie vorläufig Aufgenommene schneller in den Schweizer Arbeitsmarkt zu integrieren. Rund 170 Fachpersonen aus Integrationsförderung, Sozialhilfestellen und regionalen Arbeitsvermittlungszentren trafen sich auf Einladung des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Ziel sei es, «ein gemeinsames Zielbild» für alle beteiligten Stellen zu schaffen, betonte SEM‑Vizedirektorin Regula Mader, so die Mitteilung des Bundes.

Aufgebaut auf den Erkenntnissen der ersten Impulstagung vom Juni 2024 konkretisierten die Teilnehmenden Empfehlungen in drei Bereichen: Strategie und Kommunikation, Begleitung, Beratung und Vermittlung sowie Leistungen und Finanzierung von Massnahmen. Formuliert wurden sie vom SEM, vom SECO und von sechs interkantonalen Konferenzen. Der nun vorgeschlagene Rahmen sieht etwa vor, kantonsübergreifende Abläufe zu vereinheitlichen, Doppelspurigkeiten abzubauen und den Datenaustausch zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen Integrationscoachinnen und ‑coaches Geflüchtete enger begleiten und rascher mit potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vernetzen.

Wie eine bessere Koordination bereits gelingt, zeigten Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Basel‑Stadt und Genf in einer Podiumsdiskussion: Dort wurde die Zusammenarbeit zwischen Integrations‑ und Arbeitsmarktbehörden durch gemeinsame Fallbesprechungen und klare Rollenprofile vertieft, was laut Tagungsbericht zu kürzeren Vermittlungswegen führte. Arbeitgebende – darunter die Schweizerische Post, GastroSuisse und Lidl – diskutierten mit Adrian Gerber, dem Beauftragten des Eidgenössischen Justiz‑ und Polizeidepartements für die Arbeitsintegration von Geflüchteten, über Praxiserfahrungen und brachten Anregungen zur Anpassung von Arbeitsprozessen sowie Qualifizierungsmassnahmen ein.

Die beiden Impulstagungen sind Teil des nationalen Massnahmenpakets zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S, das der Bundesrat am 8. Mai 2024 zur Kenntnis genommen hat. Seitdem sei die Zusammenarbeit vielerorts «intensiviert» worden, heisst es in der Mitteilung, und etliche Kantone hätten regelmässige Austauschrunden installiert. Nun gehe es darum, die entwickelten Massnahmen konsequent weiterzuführen und die Erfahrungen der Kantone systematisch einzubeziehen. Damit sollen Geflüchtete künftig schneller Arbeit finden können und die Behörden ihre Ressourcen effizienter einsetzen.