Bund will Armutspolitik weiterentwickeln und stärken

24. Dez. 2024

Der Bund hat die bisherigen Bestrebungen neu in einer nationalen Struktur gebündelt. Dazu gehören die Nationale Plattform gegen Armut, das Nationale Armutsmonitoring und Partizipationsmöglichkeiten für Betroffene, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung.

Armut sei in der Schweiz eine Realität, so der Bundesrat in der Mitteilung. Rund 700 000 Menschen seien davon betroffen, das entspricht 8,2 % der ständigen Wohnbevölkerung. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) deshalb beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, um die bestehende Plattform gegen Armut in eine dauerhafte Struktur zu überführen. Zudem hat das Parlament in der Herbstsession eine Motion angenommen, die verlangt, dass die Plattform weitergeführt und eine Armutsstrategie erarbeitet wird.

Mit dem nun beschlossenen Konzept nimmt der Bundesrat diese Anliegen auf, heisst es weiter. Der Bund schaffe damit den Rahmen für eine koordinierte und wirksame Armutspolitik. So habe das Parlament hat den Bundesrat 2020 beauftragt, ein Nationales Armutsmonitoring einzurichten. Der erste Monitoringbericht soll Ende 2025 vorliegen.

Das Innendepartement soll nun auf Basis dieses Berichts bis Mitte 2027 eine nationale Strategie zur Reduktion von Armut erarbeiten. Die Strategie soll unter anderem im Rahmen der Plattform gegen Armut umgesetzt werden. Diese Plattform diene seit ihrer Gründung im Jahr 2014 dazu, innovative Ansätze in der Armutspolitik zu verbreiten und die Vernetzung unter den vielfältigen Akteuren zu fördern.

Die Laufzeit der Plattform war ursprünglich bis Ende Jahr beschränkt, soll nun aber bis mindestens 2030 weitergeführt werden, so die Mitteilung. Kantone, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen hätten sich mit grossem Nachdruck für die Weiterführung der Plattform ausgesprochen.

Bei der Planung und Realisierung der verschiedenen Aktivitäten werden wie bisher Menschen mit Armutserfahrungen einbezogen, so die Mitteilung weiter. Zu diesem Zweck soll ein eigenständiges Partizipationsgremium («Rat für Armutsfragen») geschaffen und in einer Pilotphase getestet werden. Dies entspreche dem Anliegen von Betroffenen, die an der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorschlags beteiligt gewesen seien.