In seinem Bericht zu den publik gewordenen Gewaltvorfällen in den BAZ aus dem Jahr 2021 rät der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer davon ab, heikle Sicherheitsaufgaben vollständig an private Sicherheitsunternehmen auszulagern, so die SFH. Zudem empfiehlt er demnach eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens und eine genauere Regelung der Abläufe bei Zwangsanwendung und Disziplinarmassnahmen durch das Sicherheitspersonal in den BAZ. Die SFH hat eine rasche Umsetzung dieser Empfehlungen gefordert. Die nun vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen gehen zwar in die richtige Richtung und sind zu begrüssen, es braucht aber aus Sicht der SFH noch weitere Anpassungen, so die Flüchtlingshilfe in einer Mitteilung.
Die SFH unterstütze grundsätzlich die notwendige Regelung zur rechtmässigen Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen in den Bundsasylzentren, da damit ein klarerer rechtlicher Handlungsrahmen geschaffen werde. Insbesondere begrüsse die SFH, dass der Einsatz von Waffen bei Interventionen des Sicherheitspersonals explizit verboten werden solle. Die SFH empfehle, auch den Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Handschellen, Fesseln oder Diensthunde) zu verbieten.
Weiter sollte insbesondere die vorübergehende Festhaltung minderjähriger Personen bis 18 Jahre verboten werden – und nicht nur von Minderjährigen bis 15 Jahre, wie im Entwurf vorgeschlagen. Zudem sollte die Durchsuchung von Schutzsuchenden in den BAZ nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden dürfen und dieser Grundsatz sollte im Gesetz verankert werden, so die Flüchtlingshilfe.
Die SFH steht auch einigen der vorgesehenen Disziplinarmassnahmen kritisch gegenüber. Insbesondere sollte der Ausschluss aus Räumlichkeiten, die für Asylsuchende normalerweise zugänglich sind, gestrichen werden, so die Mitteilung weiter. Diese Massnahme sei im Gesetzesentwurf zu vage formuliert und könne schlimmstenfalls dazu führen, dass Menschen sogar ganz aus einem BAZ ausgesperrt würden.
Schliesslich sei aus Sicht der SFH auch das Verbot, an Beschäftigungsprogrammen teilzunehmen, keine angemessene Disziplinarmassnahme. Regelmässige Beschäftigung sei für die Schutzsuchenden in den BAZ wichtig, unterstütze die Gewaltprävention und trage damit zu einem friedlichen und ordnungsgemässen Betrieb in den BAZ bei.