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Bundesrat befürwortet zwei Wochen Vaterschaftsurlaub
Der Vaterschaftsurlaub erleichtert die Beteiligung des Vaters an der Kindsbetreuung und ist organisatorisch und finanziell verkraftbar, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung.
Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, während Väter und dagegen nur einen oder zwei Tage beziehen können, so der Bundesrat. Für Selbständigerwerbende gibt es keine gesetzliche Regelung. Einzelne Branchen sehen einzelne Branchen oder Unternehmen demnach allerdings schon einen Vaterschaftsurlaub von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen vor.
Bei Annahme der Vorlage erhalten erwerbstätige Väter nun zehn freie Arbeitstage, die innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes am Stück oder verteilt bezogen werden können. Die dafür geleistete Entschädigung beträgt wie beim Mutterschaftsurlaub 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes bis zu einem Höchstsatz von 196 Franken pro Tag.
Die Geburt eines Kindes verändere das Leben eines Paares nachhaltig, so die Mitteilung. Nicht mehr zeitgemäss sei, dass viele Väter nicht mehr freie Tage als für den Umzug oder die Hochzeit erhielten. Von einem längeren Vaterschaftsurlaub profitiere die ganze Familie.
Über den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub wird abgestimmt, weil das Referendum dagegen zustande gekommen ist. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, der bezahlte Vaterschaftsurlaub sei teuer, unverantwortlich und missbräuchlich, so der Bundesrat. Allen bliebe weniger vom Lohn, weil sie für die Ferien von wenigen bezahlen müssten. Für KMU sei der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub weder finanziell noch organisatorisch tragbar.
Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie», die einen vierwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub verlangt. Diese Initiative ist zugunsten des indirekten Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen worden, so die Mitteilung. Das bedeute: Werde der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub angenommen, setze ihn der Bundesrat in Kraft, und die Volksinitiative sei definitiv zurückgezogen. Werde die Vorlage hingegen abgelehnt, so gelange die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub zur Abstimmung, es sei denn, das Initiativkomitee ziehe sie endgültig zurück.