Bundesrat eröffnet Wanderausstellung zu fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

31. Okt. 2025

Die Schweiz erinnert: Bundesrat Beat Jans hat in Lausanne die Ausstellung «Versorgt, verdingt, vergessen?» eröffnet – ein Meilenstein der Aufarbeitung bis 2028.

Im Musée Historique de Lausanne ist am 30. Oktober 2025 die Wanderausstellung «Versorgt, verdingt, vergessen? Geschichte(n) von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz» eröffnet worden. Bundesrat Beat Jans würdigte die Schau als wichtigen Baustein der Erinnerungskultur. «Wir können das Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber wir können es sichtbar machen und anerkennen. Und wir können – müssen! – dafür sorgen, dass es nie wieder passiert. Diese Ausstellung leistet dazu einen wichtigen Beitrag», sagte er gemäss Mitteilung und Rede zur Vernissage. Die vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene Ausstellung beleuchtet ein dunkles Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte und gibt Betroffenen eine Stimme. Bis 2028 tourt sie durch die Schweiz; die erste Station in Lausanne dauert bis 15. März 2026, anschliessend folgen Luzern, Schaffhausen, Bellinzona und Bern.

Historischer Hintergrund und Kontext der Schau werden in den Materialien der Schweizer Regierung breit umrissen: Bis 1981 waren Hunderttausende Kinder und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen. Wer als arm galt oder nicht den gesellschaftlichen Normen entsprach, wurde in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht, in der Landwirtschaft verdingt oder in Anstalten eingewiesen. Der Staat verwehrte Betroffenen und ihren Angehörigen grundlegende Rechte; viele waren Willkür, Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt. Erst 2010 und 2013 hat der Bundesrat das erlittene Unrecht offiziell anerkannt und um Entschuldigung gebeten, woraus ein umfassender Prozess der Aufarbeitung und Wiedergutmachung folgte. Dazu zählen Forschungsvorhaben, Bildungsangebote und nun die mehrjährige Ausstellung, die breite Öffentlichkeit und Schulen gleichermassen adressiert.

In seiner Ansprache betonte Jans die Verantwortung von Bund, Kantonen, Gemeinden, Fachorganisationen und privaten Einrichtungen. Die Aufarbeitung sei «ein Prozess, der nie vollständig abgeschlossen ist»; zugleich verwies er auf Fortschritte wie die Neuordnung des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie auf das Programm «erinnern für morgen». Die Ausstellung setze auf persönliche Stimmen der Betroffenen – etwa in «Archiven wider das Vergessen» – und auf wissenschaftlich fundierte Vermittlung, die zum Nachdenken, zum Dialog und zum Handeln anrege.

Mit der Eröffnung in Lausanne ist ein weiterer Schritt getan, das Unrecht sichtbar zu machen und die Erinnerung in die Zukunft zu tragen, so der Bundesrat. Ziel sei, das Geschehene wachzuhalten, damit sich derartige Verletzungen von Würde und Rechten nicht wiederholten.