Der Bundesrat will die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz stärken und dafür eine nationale Institution einsetzen. Wie die Landesregierung am 15. April 2026 mitteilte, soll die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) bis Ende 2026 entsprechend angepasst werden. Ziel sei es, zentrale Aufgaben zur Förderung der Kinderrechte auf nationaler Ebene zu bündeln und besser zu koordinieren.
Kern des Vorhabens ist die Beauftragung einer geeigneten Organisation, die künftig Fachwissen erarbeitet und bereitstellt, Analysen zur Umsetzung der Kinderrechte erstellt, Behörden berät sowie Akteurinnen und Akteure auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene vernetzt. Diese Aufgaben würden laut Bericht «unterstützende und koordinierende Aufgaben» darstellen, die «flächendeckend wahrzunehmen sind» und die Möglichkeiten einzelner Kantone übersteigen .
Mit der Teilrevision setzt der Bundesrat ein zentrales Anliegen der Motion «Ombudsstelle für Kinderrechte» um. Gleichzeitig hält er an seinem bisherigen Ansatz fest, der bereits 2023 in die Vernehmlassung geschickt worden war. Dieser Vorschlag ging zahlreichen Teilnehmenden jedoch nicht weit genug. Insbesondere wurde kritisiert, dass keine unabhängige nationale Ombudsstelle vorgesehen ist, obwohl diese ursprünglich gefordert wurde.
Der Bundesrat begründet seinen zurückhaltenden Ansatz mit der angespannten Finanzlage sowie mit der föderalen Zuständigkeitsordnung. Wichtige Bereiche der Kinder- und Jugendpolitik lägen weiterhin in der Verantwortung der Kantone. Entsprechend beschränke sich der Bund auf eine koordinierende und unterstützende Rolle.
Der Bericht zum Vernehmlassungsverfahren zeigt, dass die Vorlage mehrheitlich kritisch aufgenommen wurde. Viele Kantone, Parteien und Organisationen bemängeln, dass zentrale Elemente der Motion – insbesondere Mediation, Beratung von Kindern sowie der Zugang zur Justiz – nicht ausreichend berücksichtigt seien. Eine Mehrheit fordert deshalb weiterhin eine unabhängige nationale Ombudsstelle mit entsprechenden Kompetenzen.
Trotz dieser Kritik hält der Bundesrat an seinem Kurs fest und hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, die revidierte Verordnung bis Ende 2026 vorzulegen. Damit soll ein erster Schritt zur Stärkung der Kinderrechte auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
