Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht nicht erlaubt, so der Bundesrat in der Mitteilung. Namentlich das Strafrecht und der zivilrechtliche Kindesschutz schützen Kinder demnach vor Gewalt in der Familie. Bundesrat und Parlament wollen nun den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zusätzlich explizit im Gesetz verankern, so der Bundesrat.
Im Sommer 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er nun die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die Botschaft verabschiedet.
Die neue Bestimmung im ZGB habe Leitbildcharakter, heisst es in der Mitteilung. Sie sei ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt in der Erziehung, namentlich körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern würde nicht toleriert. Gleichzeitig betone der Bundesrat, dass die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder auch in Zukunft autonom bleiben sollen. Eine bestimmte Erziehungsmethode schlage er nicht vor.
Hingegen schlägt der Bundesrat vor, die Prävention zu stärken. Bereits bestehende, aber teilweise regional unterschiedliche und niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder sollen ausgebaut bzw. der Zugang dazu verbessert werden, so die Mitteilung.
Die Kantone sorgen gemäss Mitteilung dafür, dass bei Schwierigkeiten in der Erziehung für die Betroffenen ausreichend Beratungsstellen sowie weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen. Dies mit dem Ziel, Familien bei Erziehungsfragen zu beraten und bei Bedarf zur Bewältigung eines Konfliktes Unterstützung zu bieten.
Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen auf nationaler Ebene begleitet werden, um die gewünschte präventive Wirkung entfalten zu können, so der Bundesrat.