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Caritas fordert soziale Absicherung unabhängig von der Herkunft

Jul 5, 2021 | Archiv, Wohlfahrtspflege

Das Anrecht auf Hilfe in finanzieller Notlage wird durch das Ausländer- und Integrationsgesetz immer stärker eingeschränkt, so die Caritas. Obwohl die Bundesverfassung ein menschenwürdiges Dasein unabhängig der Herkunft garantiere.

In der Schweiz sei jede achte Person von Armut betroffen oder bedroht, dazu gehörten auch über 100´000 Kinder, so Caritas Schweiz in einer Medienmitteilung. Gleichzeitig verzichtete bis zu einem Drittel der berechtigten Personen auf Sozialhilfe.

Dazu gehörten auch Menschen, welche aufgrund drohender negativer Konsequenzen auf ihren Aufenthaltsstatus oder ihr Niederlassungsrecht keine Sozialhilfe bezögen. Als Konsequenz befänden sie sich in höchst prekären Lebenssituationen.

Vielerorts wachse die Besorgnis darüber, dass immer mehr Menschen davon absähen, ihr Recht auf dringend notwendige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sei darum ein ermutigendes Zeichen, dass die staatspolitische Kommission des Nationarates die Parlamentarische Initiative “Armut ist kein Verbrechen” angenommen habe.

Diese wolle die letzten ausländerrechtlichen Verschärfungen rückgängig machen. Bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhielten, solle ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung nicht mehr möglich sein, wenn eine Person Sozialhilfe in Anspruch nehme.

In einem Positionspapier fordere Caritas deshalb die Abschaffung der Verknüpfung zwischen Ausländerrecht und Sozialhilfe.