Caritas für Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen

29. Nov 2022

Prämienverbilligungen können Notlagen verhindern, so Caritas Schweiz. Der Ständerat müsse die Weichenstellung zur Verhinderung von zusätzlicher Armut vornehmen.

Der starke Anstieg der Krankenkassenprämien um 6,6 Prozent bringe viele Menschen an der Armutsgrenze in Bedrängnis, so Caritas Schweiz in einer Medienmitteilung. Die individuelle Prämienverbilligung sei eines der wichtigsten und effektivsten Mittel in der Armutsbekämpfung. Caritas fordere daher schon länger, dieses Instrument auszubauen, um Familien und Einzelpersonen mit tieferen Einkommen zu entlasten.

Angesichts des ab dem 1. Januar eintretenden Preisschubes nicht nur bei den Krankenkassenprämien, sondern auch bei den Energiekosten brauche es eine rasch wirksame Verbesserung, so die Mitteilung. Viele Menschen mit tiefem Einkommen seien bereits heute aufgrund der aktuellen Teuerung finanziell in einer schwierigen Situation. Sie würden bei der Ernährung oder bei den Aktivitäten ihrer Kinder empfindliche Abstriche machen müssen. Es bestehe auch das Risiko, dass sich die Betroffenen verschuldeten.

Der Nationalrat habe in der Herbstsession einer dringlichen Motion zur Erhöhung der Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung ab 2023 zugestimmt. Im Ständerat sei das Geschäft an die Kommission überwiesen und dort unverständlicherweise zur Ablehnung empfohlen worden. Der Ständerat werde nun entscheiden, ob es tatsächlich zu einer raschen Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung kommen werde.

Aus Sicht der Caritas dürfe diese Chance, schweizweit eine im kommenden Jahr wirksame Massnahme gegen die Ausweitung der Armut zu ergreifen, nicht ungenutzt bleiben. Nachdem bereits der Bundesrat Anfang November entschieden habe, auf jegliche Unterstützungsmassnahmen für private Haushalte zu Abfederung von Teuerung und steigenden Energiekosten zu verzichten, wäre ein Nein des Ständerates ein weiterer Schlag ins Gesicht von armutsgefährdeten Menschen.

Caritas setzt sich laut Mitteilung zudem für einen vollen Teuerungsausgleich für AHV- und IV-Renten, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie für unbürokratische Direkthilfen für jene Menschen ein, die aufgrund der Kostenexplosion kurzfristig in Notlagen geraten.