Über 50 000 Menschen aus der Ukraine haben bisher in der Schweiz Schutz vor Krieg und Gewalt gesucht. Der erstmals angewandte Schutzstatus S ermöglicht rasche und unkomplizierte kollektive Aufnahme ohne ein ordentliches Asylverfahren, so Caritas Schweiz in einer Medienmitteilung. Er gewähre Rahmenbedingungen, die schutzsuchende Menschen nach einer Flucht dringend benötigten.
Insbesondere im Vergleich zu Flüchtlingen mit Vorläufiger Aufnahme (Status F), seien in den vergangenen Monaten beträchtliche Unterschiede festgestellt worden. Dies betreffe rund 40 000 Menschen in der Schweiz mit Status F, die Hälfte von ihnen lebe seit rund sieben Jahren hier.
Aktuell seien es vor allem Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und Somalia. Sie erfüllten die Kriterien zur rechtlichen Anerkennung als Flüchtling gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention nicht, bei einer Rückkehr sei ihr Leben jedoch akut in Gefahr, so die Mitteilung weiter. Personen mit Status F erhalten wie Geflüchtete mit Status S in der Schweiz Asylsozialhilfe. Diese sei vom Gesetzgeber bewusst tiefer als die reguläre Sozialhilfe angesetzt. Dieser Zustand sei für Caritas Schweiz unhaltbar, da bereits die reguläre Sozialhilfe kaum zum Leben reiche.
In ihrem aktuellen Positionspapier «Alle Schutzsuchenden brauchen Rechte und Perspektiven» geht Caritas auf die Schwachpunkte der Schweizer Asylpolitik ein, die gemäss Mitteilung durch die Einführung des Schutzstatus S noch klarer zutage treten. Damit geflüchtete Menschen ein eigenständiges Leben in Würde und Sicherheit führen könnten, seien verschiedene Änderungen notwendig. So fordert Caritas die Einführung eines neuen Schutzstatus, welcher die heutige Vorläufige Aufnahme ersetzt.
Der neue Schutzstatus solle sowohl bei ordentlichen Asylverfahren wie auch bei der raschen Kollektivaufnahme eingesetzt werden. Er erkenne primär die Schutzbedürftigkeit von Menschen aus Kriegs- und Gewaltsituationen an und gewähre ihnen dieselben Rechte wie ankernannten Flüchtlingen (Status B). Sei eine Rückkehr ins Heimatland nach zwei Jahren unmöglich, solle eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt werden.
Dies solle auch für die aus der Ukraine Geflüchteten mit Schutzstatus S gelten. Für sie solle zudem die einmalige Integrationspauschale vom Bund an die Kantone erhöht und für alle Geflüchteten bei mindestens 18 000 Franken fixiert werden. Caritas fordert darüber hinaus, die Bemessung der Asylsozialhilfe im neuen Schutzstatus zu harmonisieren und sie an die Richtlinien zur Existenzsicherung der SKOS anzupassen. Um die Integration der Geflüchteten zu erleichtern, brauche es aus Sicht der Hilfsorganisation passende Wohnformen mit Privatsphäre, das Recht auf Familienleben müsse gewährt und die Möglichkeit auf Mobilität solle zumindest im Schengenraum wiederhergestellt werden.