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CH: Bund und Kantone einigen sich auf gemeinsame Integrationsagenda

Mai 1, 2018 | Archiv, Migration und Flucht

Bund und Kantone wollen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt integrieren und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie sich auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt, die deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vorsieht.

Die Integrationsagenda wurde am 23. März 2018 von der Konferenz der Kantonsregierungen und in seiner Sitzung vom 25. April vom Bundesrat genehmigt. Dieser hat dabei auch eine Erhöhung der Integrationspauschale an die Kantone beschlossen. Bund und Kantone wollen zudem die Fehlanreize im Finanzierungssystem des Asylbereichs gemeinsam und rasch angehen.

Mit den ab Frühjahr 2019 schweizweit geltenden beschleunigten Asylverfahren “wissen Schutzsuchende rasch, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen”, so der Bund in einer Medienmitteilung. Dank der Integrationsagenda würden nun die Voraussetzungen geschaffen, “dass die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen rasch Teil unserer Gesellschaft werden und ins Berufsleben einsteigen können”. Rund 70 Prozent aller Flüchtlinge und vorläufig aufgenommener Personen haben demnach “das Potenzial, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen”.

Die Agenda legt verbindliche Wirkungsziele fest. So sollen alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben. Zudem soll nach sieben Jahren die Hälfte aller erwachsenen Personen im Arbeitsmarkt integriert sein.

Zur Finanzierung von Fördermassnahmen erhalten die Kantone künftig vom Bund eine einmalige Integrationspauschale von 18’000 Franken pro Person. Zudem soll die Finanzierung von Unterbringung, Betreuung und Integration im Flüchtlings- und Asylbereich insgesamt überprüft werden. Der Bund rechnet mit Mehrausgaben von 132 Millionen Franken pro Jahr.

Zusätzlich zur Integrationsagenda haben sich Bund und Kantone auf eine Kostenabgeltung für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich geeinigt. Pro Tag und Person entstehen 100 Franken anrechenbarer Kosten für Betreuung und Sozialhilfe, von denen der Bund 86 Franken übernimmt. Entsprechend werden die Subventionen für die Kantone um rund 30 Millionen Franken für 2018 erhöht.

Die Integrationsagenda wurde seit März 2017 gemeinsam von den zuständigen Departementen beim Bund (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD und Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) sowie den zuständigen kantonalen Regierungskonferenzen (Konferenz der Kantonsregierungen KdK, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK sowie die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK) erarbeitet. Sie soll im Frühjahr 2019 umgesetzt werden.

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