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CH: SAMW revidiert Richtlinien für die Sterbehilfe

Jun 7, 2018 | Archiv, Hospizarbeit und Palliative Care

Neben der Betreuung von Sterbenden behandeln die Richtlinien neu auch Patienten, die an einer tödlichen Krankheit leiden und die Äusserung eines Sterbewunsches. Neu sind die Richtlinien auch auf Kinder oder in Notfallsituationen anwendbar.

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW hat 2004 Richtlinien zur “Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende” herausgegeben. Seitdem werden Fragen nach Sterben und Tod vermehrt in der Öffentlichkeit diskutiert.

Die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Patientinnen und Patienten, die mit dem eigenen Sterben konfrontiert sind, sei eine zentrale Aufgabe der Medizin, “die hohen Respekt und grosse ethische Verantwortung” verlange, so die SAMW. 2015 beschloss diese daher, ihre Richtlinien zu überarbeiten. Die jetzt veröffentlichte Revision entstand mit Hilfe von Expertenhearings, den Ergebnissen des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende NFP 67 sowie einer eigenen Studie.

Neu gelten die Richtlinien nicht nur für Patienten, bei denen der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat, sondern auch für solche, die an einer tödlichen Krankheit leiden, für Kinder, für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sowie für Notfallsituationen. Neu sind auch Angaben zum “Sterbefasten”, also zum freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. Schliesslich werden auch Gespräche über Sterbewünsche thematisiert.

Gemäss Richtlinien ist Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patientinnen und Patienten dann vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit oder unter Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos blieben oder als unzumutbar abgelehnt werden. Der Wunsch des Patienten, in dieser unerträglichen Lebenssituation nicht mehr leben zu wollen, muss für die Ärztin oder den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein. Er muss “wohlerwogen, dauerhaft und ohne äusseren Druck entstanden” sein, so die SAMW. Die Richtlinien betonen aber auch, dass Patienten keinen Anspruch auf Suizidhilfe haben, und es jedem Arzt frei steht, diese Handlung für sich in Betracht zu ziehen oder nicht.

Die neuen Richtlinien streben gemäss SAMW “eine Vermittlung zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und Wertvorstellungen an und wirken darauf hin, dass die Selbstbestimmung aller Beteiligten – der Patientinnen, der Angehörigen und der medizinischen Fachpersonen – geachtet und geschützt wird”.

In der Vernehmlassung zur den neuen Richtlinien stiess die Suizidhilfe auf die grösste Kritik. 22 Prozent der Antwortenden wiesen demnach die Vorschläge der Akademie zurück. Manche forderten dagegen eine Öffnung. Laut dem SAMW-Projektverantwortlichen Christian Kind kam dabei die Ablehnung des Zentralvorstandes der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH überraschend. Dieser habe die neue Richtlinie als zu liberal eingestuft. Viele Fachgesellschaften hätten sich hingegen zustimmend geäussert.