CH: Selbstbestimmtheit für Behinderte nur frommer Wunsch
Zum Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember machen Betroffene und ihre Organisationen unter dem Motto “Mein Leben, meine Wahl” auf Missstände rund um die Selbstbestimmung Behinderter aufmerksam. Bundespräsident Alain Berset veröffentlicht einen Appell.
Zahlreiche Personen mit Behinderungen, die in Heimen leben, hätten keine Wahl, ihre Wohnform und -art frei zu bestimmen, schreibt der Behindertenverband pro infirmis in einer Medienmitteilung. Die Zahl steige laufend an. Die finanziellen Anreize förderten teure Heimplätze statt alternative Wohnformen. Auch in den Wohnstätten selbst sei die Selbstbestimmung arg eingeschränkt. Oft würden Bewohnerinnen und Bewohner vom Leben ausserhalb der Institution abgeschottet.
Dies widerspreche völkerrechtlichen Bestimmungen, schreibt der Verband. Die von der Schweiz ratifizierte Behindertenrechtskonvention fordere, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden dürfen, wo und mit wem sie lebten. Die Schweiz sei von dieser Wahlfreiheit jedoch weit entfernt.
Der Assistenzbeitrag der IV sei ein Schritt in die richtige Richtung, er reiche aber oft nicht aus, womit wieder nur die Institution als meist teure Alternative bleibe. Da diese kantonal finanziert würden, könne der Ort nicht frei gewählt, die Niederlassungsfreiheit verletzt werden.
Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, fänden in der ganzen Schweiz deshalb Aktionen und Veranstaltungen statt. Bundespräsident Alain Berset werde sich mit einem Appell an die Schweizer Bevölkerung wenden.
