D: Neues Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt tritt in Kraft

7. Jan. 2026

In Deutschland reformieren evangelische Kirche und Diakonie ab Januar 2026 das Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt und führen erstmals gemeinsame Standards ein.

In Deutschland tritt ab Januar 2026 in weiten Teilen der evangelischen Kirche und der Diakonie ein neues Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kraft. Wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland mitteilen, gilt das reformierte Verfahren zunächst in sieben von zehn regionalen Verbünden der evangelischen Landeskirchen und der Landesverbände der Diakonie. Ziel sei es, die bisherigen Verfahren stärker zu vereinheitlichen und konsequent an den Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten.

Mit der neuen Richtlinie übernehmen die evangelische Kirche und die Diakonie in Deutschland Verantwortung für sexualisierte Gewalt, die Menschen in ihrem institutionellen Umfeld erlitten haben. Das Anerkennungsverfahren ist ausdrücklich als ein „Verfahren eigener Art“ ausgestaltet und soll Betroffenen ermöglichen, Anerkennung für das erlittene Leid und die daraus resultierenden individuellen Folgen zu erfahren. Unabhängige und weisungsfrei arbeitende Anerkennungskommissionen nehmen die Schilderungen der Betroffenen entgegen, führen auf Wunsch Gespräche und entscheiden anschliessend über materielle und immaterielle Anerkennungsleistungen, so die Mitteilung.

Insgesamt sollen in Deutschland künftig zehn dezentral organisierte Anerkennungskommissionen tätig sein, die jeweils für Verbünde aus Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden zuständig sind. Die Kommissionen sind multiprofessionell besetzt und sollen unterschiedliche Geschlechter sowie verschiedene fachliche Hintergründe abbilden. Vorgesehen sind unter anderem juristische Kompetenzen sowie traumatherapeutische Qualifikationen. Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie dürfen den Kommissionen nicht angehören, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten, wie es in der Richtlinie heisst.

Die finanziellen Anerkennungsleistungen setzen sich aus einer individuellen Leistung und einer pauschalen Zahlung zusammen. Die individuelle Leistung orientiert sich an der Schwere der Tat, an deren Folgen sowie am Verhalten der jeweiligen Institution und kennt keine Obergrenze. Massgeblich seien dabei unter anderem Entscheidungen deutscher Zivilgerichte. Betroffene Personen, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie Anerkennungsleistungen erhalten haben, können gemäss Mitteilung ohne erneute individuelle Prüfung eine Aufstockung bis zur Höhe des Pauschalbetrags beantragen oder eine erneute Prüfung ihres Falls nach den neuen Standards verlangen.

Der Start des neuen Verfahrens erfolgt nicht bundesweit zeitgleich. In drei östlichen Verbünden, die den Bereich der neuen Bundesländer abdecken, stehen noch organisatorische Schritte aus; dort soll das neue Anerkennungsverfahren im ersten Halbjahr 2026 beginnen. Zudem sind einzelne regionale Besonderheiten vorgesehen, etwa Übergangsregelungen in Bayern oder ergänzende Prüfungen im Verbund Niedersachsen/Bremen.

Vertreterinnen des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt in der EKD würdigen den Beginn des neuen Verfahrens als wichtigen Fortschritt für die Anerkennung betroffener Personen in Deutschland. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass der Umsetzungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Mit der Reform reagieren evangelische Kirche und Diakonie Deutschland auch auf Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“, die unter anderem eine stärkere Vergleichbarkeit und Betroffenenorientierung der Anerkennungsverfahren angemahnt hatte, so die Mitteilung.