Bei der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates gehe es um die Ermittlung des Einkommens, das mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch zumutbar sei, so Inclusion Handicap in einer Medienmitteilung.
Dieses Einkommen werde bei der Berechnung des Invaliditätsgrads oft mit Hilfe von realitätsfernen statistischen Werten bestimmt. Der Bundesrat soll nun laut Mitteilung beauftragt werden, eine neue Bemessungsgrundlage umzusetzen, die realistische Einkommensmöglichkeiten berücksichtige.
Die Entwicklung invaliditätskonformer und somit fairer Tabellenlöhne sei dringlich, so die Mitteilung. In vielen Fällen seien sie dafür ausschlaggebend, ob die IV einer Person eine Umschulung gewähre oder eine IV-Rente ausrichte. Daher begrüsse man den Beschluss des Nationalrates.
Die Motion geht nun an den Ständerat. Von der vorberatenden Kommission erwarte Inclusion Handicap, dass die das Geschäft so rasch als möglich an die Hand nehme. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates und im Anschluss der Ständerat selbst dürften keine Zeit verlieren.