Dachverband der Behindertenorganisationen für ausserordentlichen Teuerungsausgleich

22. Sep 2022

Der ordentliche Teuerungsausgleich ist in der aktuellen Situation nicht ausreichend, so Inclusion Handicap. Besonders IV-Beziehende müsste darüber hinaus ein menschenwürdiges Dasein gesichert werden.

Die Teuerung steige seit der Corona-Pandemie und dem Kriegsausbruch in der Ukraine laufend an und bewege sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, so Inclusion Handicap in einer Medienmitteilung.

Für Menschen mit Behinderungen, die auf eine IV-Rente angewiesen seien, sei die aktuelle Situation prekär, so die Mitteilung. IV-Renten allein reichten oft nicht aus, um die Existenz zu sichern. Und selbst mit Ergänzungsleistungen, auf die rund die Hälfte der IV-Beziehenden angewiesen sei, reichten die finanziellen Mittel häufig nur knapp für das Nötigste.

Besonders Menschen, die in einem Heim lebten, hätten kaum genügend Mittel für persönliche Auslagen wie Kleider, Körperpflege oder Transportkosten. Die Schweiz verpflichte sich, in Art. 28 UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und Art. 12 der Bundesverfassung (BV), für Menschen mit Behinderungen Mittel bereitzustellen, die für einen angemessenen Lebensstandard unerlässlich seien. Die aktuelle Situation fordere den Bundesrat nun zum sofortigen Handeln auf, um den Verpflichtungen aus BRK und BV nachzukommen.

In der Regel werde die Teuerung bei den Renten alle zwei Jahre über den Mischindex ausgeglichen. Was im Normalfall funktioniere, sei in der aktuellen Situation nicht ausreichend. Der Mischindex beruhe zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Er hinke der aktuellen Teuerung damit hinterher. Ein Teuerungsausgleich über den Mischindex würde damit zu einer Abschwächung oder Verzögerung der ordentlichen Anpassung führen. Die Teuerung würde demzufolge 2023 nicht voll ausgeglichen. Dies müsse unbedingt korrigiert werden. Der Nationalrat hat am 21. September 2022 eine entsprechende Motion angenommen.