Das Schweizerische Rote Kreuz SRK begrüsst es laut Medienmitteilung, dass der Bundesrat rasch auf die Situation in der Ukraine reagiert und mit der Anwendung des Schutzstatus S die unkomplizierte Aufnahme von Geflüchteten ermöglicht. Dessen Wirkung sei aus Sicht des SRK stark abhängig von der konkreten Umsetzung. Das SRK fordert, dass sich der Schutzstatus an der Genfer Flüchtlingskonvention orientiert und dass rasch Integrationsmassnahmen wie Zugang zum Arbeitsmarkt sowie psychosoziale Unterstützung für die Geflüchteten umgesetzt werden.
Der kollektive Schutz sei sinnvoll bei Situationen, in denen eine grosse Gruppe von Menschen von Kriegshandlungen betroffen ist. Das SRK setze sich dafür ein, dass der Status S gemäss Genfer Flüchtlingskonvention ausgelegt wertde, weil davon ausgegangen werden müsse, dass die Konfliktsituation in der Ukraine andauern werde, so die Mitteilung. Die Schutzsuchenden sollten ein Anrecht darauf haben, dass ihre Fluchtgründe individuell geprüft würden und sie damit einen adäquaten Schutz erhielten.
Das SRK fordert, dass der Personenkreis der Schutzbedürftigen neben ukrainischen Staats-angehörigen auch auf andere Menschen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten, ausgeweitet wird – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und von ihrem Aufenthaltsstatus. Die weitere Entwicklung des seit 2014 andauernden Konfliktes sei schwierig voraussehbar und ein Ende derzeit nicht absehbar. Die Integrations- und Aufenthaltsperspektiven seien wichtig und könnten spätere Mehrkosten verhindern. Die Integrationsleistungen seien darum analog derer für anerkannte Flüchtlinge auszugestalten. Das beinhalte beispielsweise nicht nur raschen Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung sondern auch umgehenden Zugang zu psychosozialen Massnahmen und zu Therapiemöglichkeiten für ukrainische Geflüchtete.