Deutsche Kirchen wollen regelmässige Abfrage zur Organspende

30. Sep. 2026

Die Kirchen in Deutschland wollen bei Behördenkontakten regelmässig nach der Haltung zur Organspende fragen. Die persönliche Entscheidung soll frei bleiben.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz sprechen sich für eine Weiterentwicklung der deutschen Einwilligungsregelung bei der Organ- und Gewebespende aus. Vor der ersten Beratung im Bundestag am 24. September 2026 unterstützen sie den Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten, Menschen gezielt zu einer persönlichen Entscheidung zu bewegen und deren Dokumentation zu erleichtern.

Die Kirchen werben gemäss ihrer gemeinsamen Mitteilung ausdrücklich für die Organspende als Ausdruck von Nächstenliebe und Solidarität. Zugleich verweisen sie auf den Mangel an Spenderorganen. Laut einer in der Mitteilung angeführten Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 stehen 85 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Prälatin Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der EKD, betont: «Aber eine allgemeine Zustimmung ist noch keine persönliche Einwilligung.»

Konkret befürworten die Kirchen eine regelmässige behördliche Abfrage. Bei einem ohnehin stattfindenden persönlichen Kontakt mit einer Behörde, etwa bei der wiederkehrenden Ausstellung eines Personalausweises nach Erreichen der Volljährigkeit, sollen Bürgerinnen und Bürger gefragt werden, ob sie einer Spende zustimmen, sie ablehnen oder noch unentschieden sind. Verbindlich wäre die behördliche Frage; die persönliche Entscheidung bliebe frei. Eine Entscheidung für oder gegen die Spende soll vor Ort geschützt und mit gesicherter Identität im digitalen Organspende-Register dokumentiert werden.

Die Kirchen grenzen den Vorschlag von der Widerspruchsregelung ab. Diese würde grundsätzlich alle Personen als Spenderinnen und Spender betrachten, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt haben. Für die Kirchen kommt es hingegen auf eine tatsächlich erteilte individuelle Zustimmung an. In der Mitteilung heisst es: «Nur ein explizites Ja zur Organspende ist ein Ja.»

Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, spricht sich dafür aus, Menschen regelmässig und unmittelbar auf ihre Spendenbereitschaft anzusprechen und ihnen das Festhalten ihrer Entscheidung zu erleichtern. Dadurch könne der tatsächliche Wille klarer werden und die Zahl der Spenden steigen.

Ob ein Wechsel zur Widerspruchsregelung für sich allein verlässlich zu mehr Organspenden führt, sei wissenschaftlich nicht eindeutig belegt, so die Mitteilung. Zusätzlich zur persönlichen Ansprache nennen die Kirchen einfache und barrierefreie Informations- und Dokumentationswege, unabhängige Beratung und verlässliche Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern. Mehr dokumentierte Entscheidungen könnten aus ihrer Sicht auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem stärken.