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Diakonie Deutschland befürwortet freiwillige Organspende
Der deutsche Bundestag steht vor der Neuregelung der Organspende. In einer Stellungnahme spricht sich die Diakonie Deutschland für eine freiwillige Lösung aus. Sie lehnt die vom deutschen Bundesgesundheitsminister gewünschte Widerspruchslösung ab.
Diese könne nicht überzeugen, weil die Selbstbestimmung der Spender nicht gewährleistet sei, wird Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in einer Medienmitteilung der Diakonie Deutschland zitiert. Es brauche eine gute Aufklärung der Spender, so Lilie. Auch die Angehörigen müssten von der Sinnhaftigkeit einer Organspende überzeugt sein. Das funktioniere jedoch nicht mit einer radikalen Lösung, in der alle Spender würden, die nicht widersprächen. Es gehe nur mit Freiwilligkeit.
Eine Widerspruchslösung stellt nach Meinung der Diakonie Deutschland einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und führe in unklaren Fällen zu einer Beweislastumkehr zu Lasten der Angehörigen. Ein anderes Modell schlägt vor, dass Bürger über einen bestimmten Zeitraum immer wieder auf die Organspende angesprochen werden, zum Beispiel bei der Abholung behördlicher Dokumente. Diese Regelung wird von der Diakonie Deutschland unterstützt.
Fraglich sei zudem, ob die Widerspruchslösung die Zahl der Spender erhöhen würde oder ob die Widerspruchslösung für sich allein die Zahl der durchgeführten Organentnahmen erhöhen würde. Gemäss Mitteilung zeigen Studien, dass besonders die Faktoren Aufklärung, Organisation und Vertrauen zu vermehrten Organspenden führen.
Auch in der Schweiz wendet sich die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS gegen die Widerspruchslösung. Die EKS lehnt sowohl das entsprechende Ziel einer Volksinitiative als auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einer erweiterten Widerspruchslösung ab. Dagegen unterstützt sie die Erklärungsregelung, die von der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) in ihrer Position vorgeschlagen wird.
Danach soll die Bevölkerung regelmässig motiviert werden, sich mit der Frage der eigenen Organspende auseinanderzusetzen und sich verpflichtend dazu zu äussern. Jede Person ist danach verpflichtet, sich zustimmend, ablehnend oder nichterklärend zur Organspende zu verhalten.