EUR: Diakonie prüft “Europäische Säule sozialer Rechte” auf gerechtes Miteinander
Die geplante “Europäische Säule sozialer Rechte” der Europäischen Kommission diskutiert grundsätzliche Überlegungen für ein faires gesellschaftliches Miteinander. Eurodiaconie dokumentiert die Umsetzung in der aktuellen Quartalsausgabe des Europäischen Semesters.
Unter dem Motto “inklusives und faires Europa” hat die Europäische Kommission das Programm “Europäische Säule sozialer Rechte” aufgelegt. Sie soll die sich verändernden Realitäten der Arbeitswelt berücksichtigen. Eine öffentliche Konsultation erhielt über 16500 Online-Antworten und 200 Positionspapiere. Die Ergebnisse sollen in den endgültigen Entwurf einfliessen.
Eurodiaconia war eng in die Beratungsphase der Initiative eingebunden, die nun an Dynamik gewinnt. Armutsbekämpfung scheint auf europäischer Ebene in den Hintergrund zu treten. Die Europäische Säule sozialer Rechte bildet damit eine neue Grundlage für die diakonische Interessensvertretung. Letztendlich geht es um die Umsetzung ähnlich hoher Sozialstandards in ganz Europa, sei es bei der Regelung von Mindesteinkommen oder bei der Sicherstellung einer angemessenen Langzeitpflege.
In der aktuellen Quartalsausgabe des Europäischen Semesters thematisiert Eurodiaconia die Umsetzung der Säule. Sie enthält grundsätzliche Überlegungen für ein faires gesellschaftliches Miteinander. Diese sind auch für diakonische Einrichtungen ausserhalb der Europäischen Union wie die Diakonie Schweiz interessant.
Die Europäische Säule sozialer Rechte
Der jüngst von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine Europäische Säule sozialer Rechte unterstreicht die Bedeutung sozialer Rechte für die Zukunft Europas. Eurodiaconia begrüsst darin, dass die Kommission ein besonderes Augenmerk auf die Qualität von Sozialdienstleistungen legt. Gleichzeitig stellt sie sich Themen wie der Obdachlosigkeit oder der Niedriglohnproblematik.
Gleichzeitig bedauert Eurodiaconia, dass die sozialdiakonische Stimme im Umsetzungsprozess nur ungenügend vorkomme. Das Arbeitspapier der Kommission betrachte den zivilgesellschaftlichen Dialog in der Entscheidungsphase noch als entscheidend. Für die Umsetzung der einzelnen Bereiche der Säule sozialer Rechte würden die Sozialdienstleister nicht mehr erwähnt. Ein umfassender zivilgesellschaftlicher Dialog sei nötig. Die Expertise gerade derjenigen Profis, die tagtäglich für soziale Rechte wirken und arbeiten, werde sonst nicht abgeholt, so Generalsekretärin Heather Roy. Eurodiaconia fordert die Europäische Kommission zum Einbezug der Zivilgesellschaft in die Entwicklung einer sinnvollen Umsetzung des Regelwerks auf.