Die Gesellschaft steht vor einer möglichen Energiemangellage. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz hat dazu Überlegungen veröffentlicht, was dies für das kirchliche Handeln bedeuten könnte. Aus diakonischer Perspektive ist die Energiemangellage bedeutsam, weil Personen, die bereits jetzt armutsgefährdet sind und über keinen finanziellen Puffer verfügen, vor neue Gefahren gestellt sind.
In einem eigenen kurzen Dokument macht die Diakonie Schweiz Anregungen dazu, wie Kirchgemeinden sich angesichts dieser Herausforderungen verhalten können. So können Kirchgemeinden die Möglichkeit prüfen, die Ressourcen für sozialfachliche und seelsorgerliche Begleitung oder für Unterstützungsbeiträge vorübergehend auszubauen.
Entsprechend sollten über Mitwirkende, Angestellte oder Freiwillige sowie über weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatpren die Kontakte zu möglicherweise betroffenen Personen sichergestellt werden. Gleichzeitig empfiehlt sich eine Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren als auch mit staatlichen Institutionen.
Aufbauend darauf kann die Kirchgemeinde ihre bereitgestellten Ressourcen einsetzen für die sozialfachliche Beratung sowie die seelsorgerliche Begleitung von betroffenen Personen und deren allfällige Vermittlung an weitere hilfestellende Institutionen sowie für allfällige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu Gunsten von Personen, die sich aufgrund der aktuellen Situation in einer akuten Notlage befinden.
Die Mitglieder der Plenarversammlung der Diakonie Schweiz diskutierten die Handlungsoptionen während der Plenarversammlung am 14. November. Die wirtschaftlichen Notsituationen seien für vulnerable Personen nicht mit dem Winter vorbei. Da die Rechnungen für die Heizkosten der Wintermonate erst im Frühling eintreffen würden und da einzelne Personen über den Winter noch vom Ersparten würden leben können, so erwarteten Sozialdienste auch für den Sommer und Herbst 2023 eine anhaltend gespannte Situation für Armutsbetroffene, so die Plenarversammlung.
Die vorfindliche Situation solle die Diakonie der Kirchen auch dazu anregen, sozialpolitische Perspektiven anzusprechen. Dazu gehörten etwa der Einsatz für angemessene sozialpolitische Unterstützung von Armutsbetroffene wie die Anpassung der SKOS-Richtlinien sowie der Einsatz für eine ökologische Transformation unseres Gesellschaftsmodells.
Angesichts der Dringlichkeit der bestehenden Notsituationen sollten die Kirchgemeinden prüfen, ob ihre Kredite für Soforthilfe aufgestockt werden könnten.
Auch seien sie eingeladen, die aufsuchende Arbeit wie Besuchsdienste zu intensivieren, so die Plenarversammlung. Nebst dem Aspekt der Gemeinschaft könnten Armutsbetroffene auf Beratungsangebote aufmerksam gemacht werden. Hierin bestünde ein beträchtliches Potenzial für den Einsatz von Freiwilligenarbeit.
Es würde die Erfahrung gemacht, dass soziale Initiativen vor Ort angesichts der bestehenden Situation überlastet seien. Hier biete es sich an, zu prüfen, ob Kirchgemeinden in geeigneter Form unterstützen könnten.