Diakonie Schweiz veröffentlicht Orientierungshilfe zur öffentlichen Finanzierung der Diakonie

24. Mai 2022

Die öffentliche Finanzierung der Kirche unterliegt immer häufiger Zweckbindungen. In einer Orientierungshilfe gibt die Diakonie Schweiz Anregungen, wie sich die Diakonie zwischen Leistungsausweis und gesellschaftlicher Mitgestaltung bewegen kann.

Die Finanzierungssituation der Landeskirchen ist in der Schweiz zwar sehr unterschiedlich, dennoch kennen verschiedene Kantonalkirchen sowohl Steuererträge als auch Staatsbeiträge. Während diese den Kirchen bisher zur freien Verfügung zustanden, haben einige Kantone Zweckbindungen eingeführt.

Dadurch sollen soziale und kulturelle Tätigkeiten gestärkt werden, was die Diakonie in den Fokus rückt. Neben der Rechenschaftspflicht der Mittelverwendung nehmen staatliche Behörden vermehrt Steuerungseingriffe in die Mittelverwendung vor. Diese Vorgaben und Eingriffe haben für die Kirchen ambivalente Auswirkungen, stellt die Orientierungshilfe “Öffentliche Finanzierung der Diakonie” fest, die während der Plenarversammlung der Diakonie Schweiz am 16. Mai in Bern vorgestellt wurde.

Sie regen die Kirchen einerseits an, ihr soziales und kulturelles Wirken gezielt zu benennen und gegenüber der Öffentlichkeit auf die bedeutenden Leistungen zu Gunsten der Allgemeinheit hinzuweisen. Sie führen aber andererseits dazu, dass die Kirchen in eine direkte Steuerungsabhängigkeit gegenüber den staatlichen Behörden gelangen und dass das Verständnis der Kirchen dahingehend verengt wird, dass sie vorwiegend als soziale oder kulturelle Leistungserbringerin interpretiert werden.

Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass zukünftig noch mehr Kirchen als bisher mit Vorgaben zur Rechenschaftspflicht und mit staatlichen Steuerungseingriffen konfrontiert sein werden. Auch die bislang noch nicht betroffenen Kirchen sollten sich deshalb mit den dadurch verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen und rechtzeitig festlegen, mit welcher Positionierung sie in allfällige diesbezügliche Verhandlungen mit den kantonalen Behörden einsteigen.

So wird empfohlen, daran festzuhalten, dass in staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen die kirchlichen Leistungen nicht einfach einer ökonomischen Leistungslogik sowie einer Rechenschaftspflicht unterworfen worden sind, sondern dass dabei den Potenzialen kirchlicher Mitgestaltungskraft in der Gesellschaft Rechnung getragen wird. Dass die Kirchen und Gemeinden je ihre spezifischen Potenziale zur gesellschaftlichen Mitgestaltung ausformulieren und kommunizieren, bleibt eine vordringliche Aufgabe.

Zu überlegen ist, so die Orientierungshilfe, ob eine Position des Vertrauens der öffentlichen Hand, wie sie dem Kulturbereich entgegengebracht wird, auch gegenüber Kirchen angestrebt werden kann und die Behörden bereit sind, Beiträge an die Kirchen zu sprechen im Vertrauen darauf, dass daraus sozial und kulturell wertvolle Leistungen entstehen, zum Beispiel zu einem ethischen kollektiven Gedankengut.