Downsyndrom: Diakonie fordert mehr Inklusion am Arbeitsmarkt

23. Mrz 2023

Zum Downsyndrom-Tag am 20. März weist die Diakonie Österreich auf das Recht auf Arbeit hin, das für Menschen mit Behinderungen in der Behindertenrechtskonvention verbrieft ist. Die Diakonie Österreich weist auf Defizite bei der Inklusion hin.

Menschen mit Behinderungen begegneten immer noch Vorurteilen, was ihre beruflichen Fähigkeiten angehe, wird Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einer Medienmitteilung zitiert. Es fehle an Unterstützungsleistungen, die berufliche Teilhabe ermöglichen würden – je nach den jeweiligen persönlichen Stärken und Fähigkeiten. So bleibe das Potenzial von Menschen mit Behinderungen ungenutzt.

Ziel sei ein inklusiver Arbeitsmarkt, auf dem Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, durch eine Beschäftigung mit Sozialversicherung ihr eigenes Geld zu verdienen und ihre Arbeit frei wählen zu können.

Um Inklusion zu erreichen, müsse es für Menschen mit Behinderungen möglich sein, die jeweils individuell nötige Assistenz zu bekommen. Assistenz könne heißen, bei der Arbeit eine Person zur Seite zu haben, die bei den anfallenden Tätigkeiten begleite und unterstütz und im individuellen Fall auch zwischendurch Pflegetätigkeiten versehe. Ebenso müsse für Menschen ohne Lautsprache der Zugang zu assistierenden Technologien und technische Unterstützung für die Kommunikation möglich sein.

Bisher werde einer großen Anzahl an Menschen mit Behinderungen schon bald nach der Schule die sogenannte dauerhafte Arbeitsunfähigkeit attestiert, obwohl sie den Willen und die Fähigkeit hätten zu arbeiten, so die Diakonie weiter. So blieben viele im System der Behinderten-Werkstätten hängen, wo sie möglicherweise unterfordert seien und es weder Entlohnung noch Sozialversicherung gebe. Um Inklusion am Arbeitsmarkt zu erreichen, sei eine der wichtigsten Forderungen, dass es möglich sein müsse, den Arbeitsmarkt durchlässig zu gestalten.

Menschen, die arbeiten könnten und möchten, wollten für ihre Arbeit im Rahmen von Integrativen Beschäftigungsprojekten und in Werkstätten auch entlohnt werden, so die Mitteilung. Gleichzeitig sei es wichtig, dass sie ihre dringend benötigten Sozial- und Gesundheitsleistungen nicht verlieren.