Die ordentliche Einbürgerung ist seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018 selektiver geworden: Der Anteil von Hochqualifizierten und gut situierten Personen ist markant angestiegen und die Zahl wenig qualifizierter und schlecht situierter Personen ist deutlich zurückgegangen. Dies zeigt die Studie «Ordentlich einbürgern in der Schweiz», welche im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission EKM verfasst wurde, meldet die Kommission.
Die statistisch nachgewiesene Selektivität sei einerseits eine Folge der deutlich restriktiveren gesetzlichen Vorgaben. Andererseits sei sie eine Konsequenz der Handlungsspielräume, die das Bürgerrechtsgesetz des Bundes den Kantonen zugestehe. Basierend auf diesen neuen Erkenntnissen zeige die Studie Wege auf, wie die Einbürgerung in Zukunft integrativer ausgestaltet werden könnte.
Die Studie beleuchtet gemäss Mitteilung die ersten drei Jahre seit Einführung des neuen Rechts im Jahr 2018. In diesem Zeitraum erfolgten Einbürgerungen sowohl nach altem als auch nach neuem Recht, je nachdem, wann das Gesuch eingereicht wurde. Im Untersuchungszeitraum verfügte demnach rund ein Drittel der nach altem Recht eingebürgerten Personen über einen Hochschulabschluss, nach neuem Recht sind es nun nahezu zwei Drittel. Der Anteil der Personen hingegen, die nach der obligatorischen Schule keine weiterführende Ausbildung absolviert haben, sank von 23.8 auf 8.5 Prozent.
Bereits heute haben fünf Kantone laut Mitteilung Sprachniveaus festgelegt, die über die bundesrechtlichen Anforderungen hinausgehen. Und rund ein Drittel der Kantone haben die Vorgaben, welche die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen betreffen, erhöht. Dies habe Folgen für weniger qualifizierte und schlechter situierte Personen, so die Studie.
Nach Massgabe des kantonalen Rechts prüfen zudem die Einbürgerungsverantwortlichen in den Wohngemeinden, ob Gesuchstellende integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind. Dabei geniessen die Gemeinden laut Migrationskommission sehr viel Autonomie. Auch dies führe zur Privilegierung von hoch qualifizierten und gut situieren Personen, so die Mitteilung.
Die EKM fordert nun aufgrund der vorliegenden Studienergebnisse eine breite Debatte über die Einbürgerung und ihre Regulatorien, auf allen föderalen Ebenen des Staates, in politischen Institutionen und Organisationen sowie mit der Zivilgesellschaft.