EKD nimmt Stellung zur Debatte um Gesetzesnovelle Schwangerschaftsabbruch

19. Dez. 2024

Das von einer Arbeitsgruppe des Kammernetzwerks der EKD erarbeitete Papier tragt zentrale Aspekte und Überlegungen eines evangelisch-ethischen Beitrags zur gesellschaftlichen Diskussion, so eine Mitteilung. Zugleich verstehe sich die Schrift als Impuls für eine konstruktive Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen.

Aus Sicht des Rates gehöre die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu den schwerwiegendsten ethischen Herausforderungen, wird EKD-Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehrs zitiert. Regelungen allein des Schwangerschaftsabbruches griffen dabei zu kurz. Der Fokus bei einer gesetzlichen Neuregelung sollte sich auf Aspekte konzentrieren, die einem effektiven Schutz des Lebens dienen.

Dem Anspruch des Ungeborenen, geboren zu werden, stehe der Anspruch an das eigene Leben gegenüber, dem sich die Schwangere ebenso ver­pflichtet sieht, heisst es in der Stellungnahme.

Die einzigartige Situation eines Schwangerschaftskonflikts erfordere Respekt vor der Freiheit und der Verantwortungsfähigkeit der Schwangeren. Niemand könne ihr darum diese Entscheidung abnehmen und niemand dürfe sie ihr abnehmen. Freiheit, Verantwortung und auch die Möglichkeit, dabei schuldig zu werden, bildeten für die evangelische Ethik eine Einheit.

Es sei daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die vorgeschlagene Neuregelung einen moralisierend-belehrenden Ton vermeide und jeder Stigmatisierung von Frauen entgegenzutreten versuche. Die EKD könne die Grundentscheidung mittragen, den Schwanger­schaftsabbruch auf Verlangen der Frau in allen Fällen zwar weiterhin strafrechtlich, aber nicht wie bisher im Strafgesetzbuch, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln.

Die EKD betont die Notwendigkeit, dass Präventionsanstrengungen unternommen werden: durch eine niederschwellige, diversitäts- und kultursensible Sexualaufklärung, durch die kostenlose Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln als Teil der Gesundheitsleistungen, durch eine intensivierte psychosoziale Beratung im Rahmen der Pränataldiagnostik sowie durch eine bessere Armutsprävention gerade bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern.

Bei der gesetzlichen Neuregelung sollte der Fokus nicht ausschließlich auf der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs liegen, sondern zusätzlich auf die Aspekte gerichtet werden, die einen effektiven Schutz des Lebens ermöglichen, indem sie zu einem kinder- und familienfreundlichen Klima beitragen, so die EKD weiter.

Bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche soll ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Das fordert eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten in einem Gesetzentwurf, der auf eine Initiative von Grünen und SPD zustande gekommen ist. Er läuft auf eine Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch hinaus.

Laut Gesetzentwurf soll der Abbruch einer Schwangerschaft nach Ende der zwölften Woche grundsätzlich rechtswidrig bleiben, jedoch wie nach bisheriger Rechtslage, bei Vorliegen einer medizinischen Indikation nach deren ärztlicher Feststellung bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein.