Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegen sogenannte Konversionsmassnahmen ausgesprochen und zugleich Leitlinien für eine verantwortliche kirchliche Seelsorge formuliert. Der Rat der EKS erklärt darin, jede Praxis, die darauf abziele, „sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern, zu unterdrücken oder als Defizit zu behandeln“, sei mit evangelisch-reformierter Seelsorge unvereinbar. Die Stellungnahme datiert vom 26. Mai 2026.
Ausgangspunkt der Erklärung ist die politische Debatte um ein nationales Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen in der Schweiz. Die EKS verweist darauf, dass in einzelnen Kantonen bereits Verbote existieren und auf Bundesebene weitere politische Vorstösse sowie ein Bericht des Bundesrates pendent seien. Der Rat der EKS betont jedoch, in der Sache selbst gebe es „keinen Anlass zum Zuwarten“.
Besonders deutlich äussert sich die EKS zur Verantwortung kirchlicher Institutionen. Wo Praktiken mit religiösen Deutungen, geistlicher Autorität oder seelsorglichen Beziehungen verbunden würden, gehe es nicht nur um fachlich fragwürdige Interventionen, sondern um „spirituellen Missbrauch“, so die Stellungnahme. Sogenannten Sexual Orientation Change Efforts fehle nicht nur die medizinische und sexualwissenschaftliche Evidenz; sie seien auch aus theologischen und ethischen Gründen zurückzuweisen. Solche Praktiken gefährdeten die psychische Integrität der Betroffenen und machten Seelsorge zu einem „Instrument religiöser Fremdbestimmung“.
Die Stellungnahme entwickelt ihre Argumentation aus reformiert-theologischer Perspektive. Die Würde des Menschen gründe in Gottes Zuwendung und sei weder von Leistung noch von gesellschaftlicher Anerkennung abhängig. Daraus leite sich auch der Umgang mit Sexualität ab. Sexualität sei „weder das Ganze der Person noch ein beliebiger Randaspekt“, sondern Teil der leiblichen und biografischen Wirklichkeit des Menschen. Die Kirche dürfe Sexualität deshalb weder sakralisieren noch delegitimieren.
Zugleich beschreibt die EKS Sexualität als einen Bereich besonderer Verletzlichkeit. Sie berühre Intimität, Selbstverhältnis und Anerkennung durch andere Menschen und sei deshalb anfällig für Gewalt, Scham oder Machtmissbrauch. Daraus folge eine besondere Verantwortung kirchlicher Seelsorge. Diese müsse ein Raum sein, in dem Menschen über Orientierung, Identität, Beziehungen und Gewissensfragen sprechen könnten, „weder von Beschämung noch von ideologischer Lenkung bestimmt“.
Die EKS betont, dass Seelsorge nicht dazu dienen dürfe, Menschen an ein vorgegebenes Ideal anzupassen. „Wer Seelsorge in Anspruch nimmt, wird nicht zum Fall, an dem eine Lehre exekutiert wird“, heisst es in der Stellungnahme. Vielmehr habe evangelisch-reformierte Seelsorge „der Person zu dienen, nicht einem normierenden Zugriff auf sie“.
Weiter fordert die EKS konkrete Massnahmen innerhalb der Kirche. Haupt- und ehrenamtlich tätige Seelsorgerinnen und Seelsorger benötigten Grundkenntnisse zu Sexualität, Geschlechtergerechtigkeit, Diskriminierung, Machtasymmetrien und Trauma. Zudem brauche es Supervision, Intervision sowie zugängliche Beratungs- und Meldestrukturen für Betroffene. Die Kirche müsse, so die Stellungnahme, „sagen, was sie schützt, und zeigen, wie sie schützt“.
Im Schlussteil erklärt der Rat der EKS, die Kirche habe in Fragen der Sexualität „weder zu herrschen noch zu schweigen“. Ihr Auftrag bestehe darin, „zu hören, zu unterscheiden, zu begleiten und zu schützen“.
